Der ACS befürwortet diese
Motion mit folgender Begründung:
- Aus unserer Sicht macht eine einheitliche
Handhabung in allen Kantonen Sinn.
- Deshalb würden wir eine gesamtschweizerische
Regelung begrüssen, auch wenn die Kompetenz dazu eigentlich bei den Kantonen
liegt.
Der ACS lehnt diese Motion mit folgender Begründung ab:
- Der ACS schliesst sich der Begründung des
Bundesrats zur Ablehnung dieser Motion an.
-
Die Kantone und Gemeinden haben bereits heute
die rechtlichen und technischen Grundlagen, um die Beleuchtung des öffentlichen
Raums sowie die Strassenbeleuchtung bedarfsgerecht zu regulieren, ohne die
Sicherheit zu gefährden.
-
Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit ist
eine gute Visibilität, speziell auf dem kommunalen und kantonalen Strassennetz,
von grosser Bedeutung. Dies vor allem auch um die Sicherheit von Velofahrenden
sowie Fussgängerinnen und Fussgängern sicherstellen zu können.
Der ACS lehnt diese
Motion mit folgender Begründung ab:
- Ein solches Verbot ist unnötig. Bereits heute
gelten für alle Fahrzeuge gesetzliche Lärmgrenzwerte. Dabei gelten für
Elektrofahrzeuge die gleichen Lärmgrenzwerte wie für Fahrzeuge mit
Verbrennungsmotoren.
- Zudem kann ein Verbot des Einsatzes
entsprechender Technologie aufgrund der internationalen Verpflichtungen der
Schweiz im Alleingang nicht umgesetzt werden.
Der ACS befürwortet
diese Motion mit folgender Begründung:
- Vereinfachte Verfahren für die Umnutzung von Pannenstreifen
sind ein probates Mittel, damit eine rasche und vereinfachte Beseitigung von
Engpässen möglich ist. Der ACS begrüsst dies daher, vor allem, um die Zeit bis
zur Umsetzung der im STEP geplanten Engpassbeseitigungen zu überbrücken.
- Der heutige Missbrauch der Beschwerdemöglichkeiten
verzögert einfache Lösungen wie PUN um Jahre bei
Verkehrsüberlastung an neuralgischen Punkten.