Verkehrsvorlagen der Herbstsession 2024

09.09.2024

Nationalrat

222.4143 n Mo. Burgherr. Blitzkastenkarte für alle statt für wenige 

Der ACS befürwortet diese Motion mit folgender Begründung:

  • Aus unserer Sicht macht eine einheitliche Handhabung in allen Kantonen Sinn.
  • Deshalb würden wir eine gesamtschweizerische Regelung begrüssen, auch wenn die Kompetenz dazu eigentlich bei den Kantonen liegt.

22.4161 n Mo. (Schneider Schüttel) Friedl Claudia. Reduktion des Energieverbrauchs und der Lichtverschmutzung im Bereich der Strassenbeleuchtungen

Der ACS lehnt diese Motion mit folgender Begründung ab:

  • Der ACS schliesst sich der Begründung des Bundesrats zur Ablehnung dieser Motion an.
  • Die Kantone und Gemeinden haben bereits heute die rechtlichen und technischen Grundlagen, um die Beleuchtung des öffentlichen Raums sowie die Strassenbeleuchtung bedarfsgerecht zu regulieren, ohne die Sicherheit zu gefährden.
  • Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit ist eine gute Visibilität, speziell auf dem kommunalen und kantonalen Strassennetz, von grosser Bedeutung. Dies vor allem auch um die Sicherheit von Velofahrenden sowie Fussgängerinnen und Fussgängern sicherstellen zu können.

22.4388 n Mo. Schlatter. Einsatz von künstlich generiertem Lärm bei Elektroautos verbieten

Der ACS lehnt diese Motion mit folgender Begründung ab:

  • Ein solches Verbot ist unnötig. Bereits heute gelten für alle Fahrzeuge gesetzliche Lärmgrenzwerte. Dabei gelten für Elektrofahrzeuge die gleichen Lärmgrenzwerte wie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren.
  • Zudem kann ein Verbot des Einsatzes entsprechender Technologie aufgrund der internationalen Verpflichtungen der Schweiz im Alleingang nicht umgesetzt werden.

Ständerat

17.3748 n Mo. Imark. Pannenstreifen-umnutzungen mit vereinfachten Verfahren ermöglichen

Der ACS befürwortet diese Motion mit folgender Begründung:

  • Vereinfachte Verfahren für die Umnutzung von Pannenstreifen sind ein probates Mittel, damit eine rasche und vereinfachte Beseitigung von Engpässen möglich ist. Der ACS begrüsst dies daher, vor allem, um die Zeit bis zur Umsetzung der im STEP geplanten Engpassbeseitigungen zu überbrücken.
  • Der heutige Missbrauch der Beschwerdemöglichkeiten verzögert einfache Lösungen wie PUN um Jahre bei Verkehrsüberlastung an neuralgischen Punkten.
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