21.01.2019
Stellungnahme des Automobil Club der Schweiz ACS
Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga
Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Kochergasse 6
3003 Bern
raphael.kraemer@astra.admin.ch
Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sommaruga
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir danken Ihnen für die Einladung zur Vernehmlassung «Änderung der Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften» und die Möglichkeit einer Stellungnahme.
Der Automobil Club der Schweiz (ACS) wurde am 6. Dezember 1898 in Genf gegründet und ist ein Zusammenschluss von rund 101 000 Schweizer Automobilistinnen und Automobilisten zur Wahrung der verkehrspolitischen, wirtschaftlichen, touristischen, sportlichen und weiterer mit dem motorisierten Privatverkehr zusammenhängenden Interessen. Er widmet der Strassenverkehrsgesetzgebung und ihrer Anwendung besondere Aufmerksamkeit und setzt sich für die Verkehrssicherheit auf der Strasse ein.
Als aktiver Teil von strasseschweiz unterstützt der ACS dessen Ansicht zu dieser Vorlage. Die folgenden Punkte sind im Interesse unserer Mitglieder von ganz besonderer Bedeutung, weshalb wir sie hier kurz hervorheben möchten:
Ganz generell ist es für den ACS von zentraler Bedeutung, dass Änderungen der Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften, wenn immer möglich, vor in Kraft treten der breiten Öffentlichkeit resp. den entsprechenden Zielgruppen kommuniziert werden.
Artikel 36 Abs 5 E-VRV: Der ACS befürwortet diese neue Regelung und ist erfreut darüber, dass mit dieser die Strassenfläche besser genutzt werden soll. Er weist jedoch darauf hin, dass die Differenzierung zwischen „Rechtsvorbeifahren‘“ und „Rechtsüberholen“ ganz genau und im Detail festgehalten werden muss, damit die Verkehrsteilnehmenden wissen, in welchem Fall sie sich korrekt verhalten und in welchem Fall sie ein verbotenes Manöver vornehmen würden.
Artikel 36 Abs 7 E-VRV: Der ACS befürwortet die rechtliche Verankerung der Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse auf Autobahnen und Autostrassen mit mindestens zwei Fahrspuren, denn durch das Bilden der Rettungsgasse können Leben gerettet werden.
Artikel 41 Abs- 4 E-VRV: Der ACS befürwortet diese neue Regelung. Dem Schutz von kleinen Kindern kommt für den ACS grosse Bedeutung zu. Da für ihn der Begriff «Primarschulalter» zu ungenau ist, fordert er eine Altersgrenze bei 10 Jahren, bis zu welcher Fahrradfahren für Kinder auf dem Trottoir erlaubt ist. Zudem ist der ACS der Meinung, dass die Fahrfähigkeiten der Kinder auf dem Velo durch entsprechende Schulung gefördert und verbessert werden müssen, so dass sie ab 10 Jahren am Strassenverkehr teilnehmen können.
Art. 33 Abs. 1 E-SSV: Der ACS befürwortet diese Regelung. Sie ist für ihn besonders wichtig. Er fordert deshalb, dass deren konsequente Umsetzung sichergestellt wird und fehlbare Rad- und Mofafahrer gebüsst werden. Die Radwege dienen zu ihrer Sicherheit und sollen entsprechend von ihnen auch benutzt werden.
Artikel 65 Abs 13 und 14 E-SSV: Der ACS lehnt diese Neuerung ab. Er ist gegen eine Bevorzugung einer speziellen Antriebskategorie von Fahrzeugen. Es gibt aus seiner Sicht keinen Grund, öffentliche Parkplätze ausschliesslich für Elektrofahrzeuge zu reservieren.
Artikel 69a E-SSV: Der ACS befürwortet diese Regelung. Er möchte aber darauf hinweisen, dass dabei darauf geachtet werden sollte, dass a) in der kreuzenden Strasse ausreichend Kapazität für den motorisierten Verkehr vorhanden und b) die Sicherheit für querende Fussgänger gewährleistet ist.
Zu den hier erwähnten und allen anderen Fragen finden Sie unsere Position im ausgefüllten Fragebogen, den wir mit diesem Schreiben mitsenden.
Bezüglich des Fragebogens erlauben wir uns, Folgendes anzumerken: Im Fragebogen wurden jeweils lediglich die Nummern der einzelnen Artikel aufgeführt, ohne zu erläutern, worum es bei dem entsprechenden Artikel geht. Dies hat die Beantwortung des Fragebogens sehr aufwändig gemacht, weil zuerst jeder Artikel in den verschiedenen Verordnungen gesucht werden musste. Vielleicht könnte dies bei zukünftigen Fragebögen in dieser Art für die Teilnehmendenan einer Vernehmlassung vereinfacht werden.
Wir danken Ihnen im Voraus bestens für Ihre Kenntnisnahme und die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.