Der ACS unterstützt die vom Ständerat am
31.05.2022 verabschiedete adaptierte Version dieser Motion mit folgender
Begründung:
- Der ACS setzt sich aktiv für Technologievielfalt ein. In diesem
Zusammenhang unterstützt er den Einsatz und die Entwicklung von Wasserstoff als
Alternative zu anderen Treibstoffen.
- Die ursprüngliche Version der Motion zielte darauf ab, die Produktion
und den Import auf grünen Wasserstoff zu beschränken, der jedoch derzeit kaum
vorhanden ist und wahrscheinlich auch in den nächsten Jahrzehnten auf dem
Weltmarkt kaum zu finden sein wird.
- Für uns ist zentral, dass die adaptierte und derzeit vorliegende Version
der Motion «Wasserstoff aus CO₂-neutraler Produktion» fordert
und damit viel mehr Spielraum bezüglich der Herstellung des Wasserstoffs
zulässt.
- Schliesslich ist CO₂-neutraler
Wasserstoff unabdingbar, um das CO₂-Reduktionsziel der Schweiz zu
erreichen. In der derzeitigen Übergangsphase sollte die nationale Strategie den
Import und die Produktion aller Arten von CO₂-neutralem Wasserstoff
ermöglichen und unterstützen.
Der ACS unterstützt die Motion mit
folgender Begründung:
- Der ACS setzt sich aktiv für Technologievielfalt ein. In diesem
Zusammenhang unterstützt er den Einsatz und die Entwicklung von Wasserstoff als
Alternative zu anderen Treibstoffen.
- Aus unserer Sicht ist es zentral sicherzustellen, dass die
schweizerische Regulierung die Innovation fördert und nicht bremst. Daher ist
es wichtig, dass die nationale Strategie darauf abzielt, die Versorgung mit CO₂-neutral
produziertem Wasserstoff sicherzustellen.
- Wasserstoff ist ein wichtiger Energieträger für die Zukunft, sowohl zur
Speicherung von Elektrizität als auch als Ersatz für fossile Energieträger.
-
Zudem bildet er die
Grundlage für die Entwicklung zukünftiger synthetischer CO₂ neutraler
Energien (synthetische Kraftstoffe und Power-to-Gas).
Der ACS steht der Schaffung
von Möglichkeiten zur Platzierung von Photovoltaikanlagen grundsätzlich positiv
gegenüber, lehnt diese Motion aber mit folgender Begründung ab:
-
Für uns stellt sich die
Frage, wer für den Unterhalt der Träger dieser Photovoltaikanlagen (Lärmschutzwände,
Überdachungen, etc.) zuständig sein wird und wer die Kosten für diesen
Unterhalt tragen soll. Dieser dürfte aufgrund der darauf gebauten
Photovoltaikanlagen erheblich höher sein, da er entsprechend
anspruchsvoller wird.
-
Eine weitere Frage ist
für uns, wie die Photovoltaikanlagen den Betreibern für Unterhaltsarbeiten
zugänglich gemacht werden sollen. Sollen Autobahnabschnitte gesperrt,
resp. Baustellen dafür eingerichtet werden? Dies würde zu zusätzlichen
Staustunden auf dem Schweizer Nationalstrassennetz führen.
-
Vor allem bei den
Überdachungen ist bezüglich der Traglast, die sie maximal halten können, Vorsicht
geboten.
Der ACS steht der Schaffung von Möglichkeiten zur
Platzierung von Photovoltaikanlagen grundsätzlich positiv gegenüber, lehnt
diese Motion aber mit folgender Begründung ab:
-
Aus unserer Sicht ist problematisch, dass die Photovoltaikanlagen
entlang der Nationalstrassen von privaten Betreibern erstellt und
betrieben werden sollen. Hier stellen sich für uns die folgenden Fragen: Wer
entscheidet, welchem Betreiber welche Flächen kostenlos zur Verfügung
gestellt werden? Nach welchen Kriterien soll das geschehen?
-
Eine weitere Frage ist für uns, wer für den Unterhalt der Träger
dieser Photovoltaikanlagen (Lärmschutzwände, Überdachungen, etc.)
zuständig sein wird und wer die Kosten für diesen Unterhalt tragen soll. Dieser dürfte aufgrund der darauf gebauten
Photovoltaikanlagen erheblich höher sein, da er entsprechend
anspruchsvoller wird.
-
Eine weitere Frage ist für
uns, wie die Photovoltaikanlagen den Betreibern für Unterhaltsarbeiten
zugänglich gemacht werden sollen. Sollen Autobahnabschnitte gesperrt, resp.
Baustellen dafür eingerichtet werden? Dies würde zu zusätzlichen Staustunden
auf dem Schweizer Nationalstrassennetz führen.
Der ACS befürwortet diese parlamentarische
Initiative mit folgender Begründung:
- Treibstoff wird aus Erdöl gewonnen, welches vor der Raffinierung bereits
mit der Mehrwertsteuer besteuert wird. Das bedeutet, dass dadurch der Konsum von
Treibstoff doppelt besteuert wird. Dies gilt es zu verhindern.
- Durch diese, heute ungerechtfertigte Mehrwertsteuer, bezahlen die
Konsumenten für jeden Liter Treibstoff mehrere Rappen zu viel.
- Die Aufhebung dieser Doppelbesteuerung würde zu einer Entlastung der
Konsumentinnen und Konsumenten, des Gewerbes und aller, die auf ein Auto
angewiesen sind, führen, was zu begrüssen ist.
- Gleichzeitig können damit die Kaufkraft der breiten Bevölkerung
verbessert und die Wirtschaft gestärkt werden.