JA zu einer effizienten und sicheren Verkehrsinfrastruktur

Ein JA für die Sicherstellung unserer zukünftigen Mobilität

Für eine Schweiz, die vorwärtskommt, braucht es am 24. November 2024 ein JA zu den punktuellen Erweiterungen unserer Nationalstrassen zur Engpassbeseitigung im Rahmen des Strategischen Entwicklungsprogramms (STEP). Diese Abstimmung wird verkehrspolitisch und für unsere Verkehrsinfrastruktur wegweisend sein. Konkret geht es um die Umsetzung von sechs baureifen Projekten in den Regionen Basel, Bern, Raum Genf-Lausanne, Schaffhausen, und St. Gallen. Nach dem Parlamentsbeschluss im September 2023 haben diverse Verbände das Referendum ergriffen, weshalb am Sonntag, 24. November 2024 das Schweizer Stimmvolk über das Investitionspaket befinden wird.

Diese Abstimmung wird wegweisend für die Zukunft unserer Nationalstrassen sein. Denn die Kapazitätsgrenzen unseres Nationalstrassennetzes sind bereits heute erreicht. Seit 1990 ist der Verkehr auf Nationalstrassen um 136% gewachsen! Das bedeutet, dass sich ohne die geplanten Ausbauprojekte die Engpasssituationen weiter verschlimmern werden. Aufgrund des Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstums wird die Nachfrage im Strassenverkehr weiterwachsen. Um unseren Wohlstand und eine funktionierende Wirtschaft zu gewährleisten, muss das Nationalstrassennetz aber auch in Zukunft leistungsfähig bleiben. So werden zum Beispiel heute rund 70% des strassenseitigen Güterverkehrs sowie über 40% des motorisierten Individualverkehrs über die Nationalstrassen abgewickelt. Zudem müssen wir den Unterhalt und den Betrieb unserer Nationalstrasseninfrastruktur sicherstellen. Kurz zusammengefasst: Die Investitionen in unser Nationalstrassennetz sichern die Zukunft unserer individuellen Mobilität.

Der ACS hat das vom Bundesrat vorgeschlagene Investitionspaket im Rahmen des STEP 2030 schon im Vorfeld der Debatten im Parlament unterstützt und sich bei den beiden Kammern für eine Befürwortung desselben eingesetzt. Wir werden uns auch im Abstimmungskampf aktiv für ein JA zu den Ausbauplänen des Bundes einsetzen, damit die Zukunft unseres Nationalstrassennetzes.

Keine Erweiterung des Strassennetzes

Entgegen den Aussagen der Gegner dieses Investitionspakets, wird das Strassennetz nicht erweitert. Es bleibt unverändert. Die bestehenden Strassen werden lediglich verbreitert oder es werden Entlastungstunnels gebaut. Es geht also um eine punktuelle Kapazitätserweiterung des bestehenden Strassennetzes. Dabei darf nicht vergessen werden, dass ein gut funktionierendes Nationalstrassennetz die Städte und Agglomerationen vom Ausweichverkehr entlastet.

Sechs Projekte zur Engpassbeseitigung und zur Entlastung der Städte und Agglomerationen

Sechs Projekte zur Engpassbeseitigung und zur Entlastung der Städte und Agglomerationen

Das Investitionspaket STEP 2023 umfasst sechs baureife Projekte, verteilt über diverse Landesregionen. Zum einen ist da der Rheintunnel in Basel. Er wird das untergeordnete Strassennetz der Agglomeration Basel entlasten und den Verkehr verflüssigen. Damit können einerseits die Verkehrssicherheit erhöht und andererseits die Staustunden reduziert werden. Zudem steht mit dem Rheintunnel bei Störungen auf der Osttangente eine Alternativstrecke zur Verfügung.

Im Raum Bern ist die Fahrspurergänzung Wankdorf – Schönbühl sowie Schönbühl – Kirchberg Kernstück der Weiterentwicklung der Nationalstrassennetzes im Bereich Bern-Nord. So können auch hier die Sicherheit erhöht und Staus reduziert werden. Hier wird zuerst das Projekt Wankdorf – Schönbühl realisiert, im Anschluss daran folgt die Umsetzung des Projekts Schönbühl – Kirchberg.

In der Westschweiz gibt es zwischen Le Vengeron und dem Anschluss Nyon auf einer Länge von 19 Kilometern eine Verbreiterung der Autobahn auf drei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung. Diese dienen der Engpassbeseitigung auf der A1 zwischen Genf, Coppet und Nyon. Zudem werden dadurch der Verkehrsfluss auf der Kantonsstrasse und die Effizienz der Autobahnanschlüsse verbessert.

Ein weiteres Projekt soll Kanton Schaffhausen realisiert werden. Das zentrale Element des Projekts «A4 Engpassbeseitigung Schaffhausen-Süd – Herblingen» ist der Bau einer zweiten Röhre des Fäsenstaubtunnels. Sie wird einerseits ermöglichen den Verkehr dereinst richtungsgetrennt zu führen und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Auf der anderen Seite wird sie als Ersatztunnel während der Sanierung der bestehenden Tunnelröhre dienen.

In St. Gallen wird im Rosenbergtunnel eine 3. Röhre entstehen. Sie ist sowohl für die Sanierung der bestehenden Röhren des Rosenbergtunnels notwendig als auch zentrales Element der Engpassbeseitigung in Richtung St. Margrethen.

Sechs Projekte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit

Sämtliche dieser Projekte zur Engpassbeseitigung tragen zur Verkehrssicherheit bei, weil durch sie sichergestellt wird, dass der Verkehr stetig fliessen kann, es zu geringerer Staubildung und damit auch zu weniger Unfällen kommt. Dies verdeutlicht beispielsweise die dritte Röhre des Gubrist-Tunnels. Gemäss Zahlen des ASTRA hat im ersten Halbjahr nach der Eröffnung die Anzahl Verkehrsunfälle gegenüber der Periode vor Baubeginn um 75 % abgenommen. Das ist enorm. Dort, wo zusätzliche Tunnelröhren realisiert werden, kann das Unfallrisiko durch die richtungsgetrennte Verkehrsführung um ein Vielfaches reduziert werden. Weiter geht es darum, den Sicherheitsstand auf den Nationalstrassen weiterzuentwickeln sowie richtungsgetrennte Fahrbahnen zu realisieren. Der Ausbau trägt also ganz wesentlich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei.

Den Verkehr auf den Nationalstrassen kanalisieren

Es ist ein Mythos, dass durch den Ausbau der Strassen, automatisch mehr Verkehr entsteht. Mit den Engpassbeseitigungen auf den Nationalstrassen wird es nicht zu einem Anstieg des Strassenverkehrs kommen. Stattdessen wird eine Verschiebung stattfinden, und zwar vom nachgelagerten Strassennetz auf die Nationalstrassen. Damit wird das Ziel erfüllt, den Verkehr schnell und effizient über die Nationalstrassen abzuwickeln sowie den Ausweichverkehr in den Städten und Agglomerationen zu vermieden.

Die Finanzierung erfolgt über den NAF

Der Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF) bildet die finanzielle Grundlage für den Bund, um die Finanzierung von Nationalstrassen und Projekten des Agglomerationsverkehrs sicherzustellen. Die dort enthaltenen Mittel stammen aus Abgaben, die vom Individualverkehr geleistet werden (Mineralölsteuerzugschlag, Autobahnvignette, Automobilsteuer, Mineralölsteuer). Ihre Verwendung ist zweckgebunden, deshalb stehen diese Finanzmittel für den Unterhalt, den Betrieb und den Ausbau des Nationalstrassennetzes zur Verfügung. Der Nationalstrassenausbau steht also nicht in Konkurrenz zu anderen Bundesaufgaben.

Diese Webseite verwendet Cookies.  Datenschutzerklärung