Vernehmlassung «Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz»

29.04.2022

Stellungnahme des Automobil Club der Schweiz ACS

Brief an:
Eidgenössisches Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
Bundeshaus Nord
CH-3003 Bern

Elektronischer Versand: netzplanung@astra.admin.ch


Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sommaruga
Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Einladung zur Vernehmlassung «Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz» und die Möglichkeit einer Stellungnahme.

Als Mitglied von strasseschweiz unterstützt der ACS dessen Stellungnahme zu dieser Vernehmlassung. Die folgenden Punkte sind im Interesse unserer Mitglieder von besonderer Bedeutung, weshalb wir sie hier kurz hervorheben möchten:

Generelle Feststellungen
Innerhalb des Gesamtverkehrssystems kommt dem Nationalstrassennetz eine sehr hohe Bedeutung zu. Die Vorlage ermöglicht die Verfügbarkeit und die Funktionsfähigkeit dieser essenziellen Infrastruktur aufrechtzuerhalten. Dies ist für unsere Wirtschaft, unseren Wohlstand und unsere individuelle Mobilität von eminenter Wichtigkeit. Deshalb begrüsst der ACS die Vorlage grundsätzlich.

Detailliertere Betrachtung
Bedarfsgerechte Anpassung des Nationalstrassennetzes:
Der ACS stellt fest, dass das Nationalstrassennetz im Vergleich zur letzten Botschaft, ohne Begründung, seiner langfristigen Weiterentwicklung beraubt wird. Das vorgeschlagene Zukunftsbild der letzten Botschaft sah vor, das Nationalstrassennetz zwischen den grossstädtischen Gebieten konsequent auf mindestens 2×3 Spuren auszubauen. In der Botschaft zur aktuellen Vorlage wird auf «Massnahmen zur effizienten Nutzung des Bestehenden» verwiesen. Aus unserer Sicht kann damit eine bedarfsgerechte Anpassung des Nationalstrassennetzes auf Basis des Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstums nicht sichergestellt werden. Die vom Bundesrat aufgelisteten Massnahmen mögen zu einer besseren Nutzung des bestehenden Netzes beitragen, sie lassen jedoch dessen zukünftig noch rascher zunehmende Überlastung aufgrund des Bevölkerungswachstums ganz ausser Acht.
Der ACS fordert deshalb, dass eine langfristige, bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Nationalstrassennetzes bestehen bleibt, da dieses auch zukünftig die Basis für eine florierende Wirtschaft, unseren Wohlstand und unsere Mobilität sein wird.

Zuordnung der Projekte im STEP bezüglich Realisierungshorizont:
Bei näherer Betrachtung kann der ACS die Priorisierung der Projekte bezüglich des Realisierungshorizonts (2030 resp. 2040) nicht ganz nachvollziehen. So wird das Projekt «Zürcher Oberlandautobahn», welches die Lückenschliessung in der N15 zwischen Uster und Betzholz beinhaltet als zeitlich weniger dringend angesehen und dem Realisierungshorizont 2040 zugewiesen. Diese Lückenschliessung ist aus Sicht des ACS mit hoher Priorität zu behandeln, da sie eine grosse, längst überfällige Entlastung der betroffenen Ortschaften sicherstellt. Die im STEP vorgesehenen Projekte im Realisierungshorizont 2030 dürfen dadurch aber nicht tangiert werden.

Effizienzsteigerungen bei der Projektierung von Strassenprojekten:
In der bundesrätlichen Botschaft wird festgehalten, dass es in der Umsetzung der vom Parlament verbindlich beschlossenen Strassenprojekte leider zu Verzögerungen kommt. Der ACS stellt sich hier die Frage, ob die Projektierung bezüglich der Ämterkonsultation innerhalb der Bundesverwaltung nicht gestrafft werden kann. Es scheint uns, dass gewisse verwaltungsinterne Prozesse redundant sind. Die termingerechte Umsetzung der Strassenprojekte muss zwingend sichergestellt werden.

Abschliessende Bemerkungen
Generell begrüsst der ACS die Vorlage, weil durch sie die notwendigen Mittel für die Instandhaltung und den Betrieb des Nationalstrassennetzes sowie für fünf Strassenprojekte zur Erweiterung der Kapazitäten vorgesehen sind. Wir haben jedoch Bedenken bezüglich der langfristig bedarfsgerechten Planung des Nationalstrassennetzes sowie der Effizienz bei der Umsetzung der Strassenprojekte.

Aufgrund des zunehmenden Bevölkerungswachstums und des dadurch wachsenden Mobilitätsbedarfs, ist eine langfristig angelegte Weiterentwicklung des Nationalstrassennetzes, welche gleichzeitig den Infrastrukturbedürfnissen aller Regionen Rechnung trägt, unumgänglich.

Den ausgefüllten Fragebogen senden wir Ihnen in einem separaten Dokument.

Wir danken Ihnen im Voraus bestens für Ihre Kenntnisnahme und die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.

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