29.04.2022
Stellungnahme des Automobil Club der Schweiz ACS
Brief an:
Eidgenössisches Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
Bundeshaus Nord
CH-3003 Bern
Elektronischer Versand: netzplanung@astra.admin.ch
Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sommaruga
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir danken Ihnen für die Einladung zur Vernehmlassung «Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz» und die Möglichkeit einer Stellungnahme.
Als Mitglied von strasseschweiz unterstützt der ACS dessen Stellungnahme zu dieser Vernehmlassung. Die folgenden Punkte sind im Interesse unserer Mitglieder von besonderer Bedeutung, weshalb wir sie hier kurz hervorheben möchten:
Generelle Feststellungen
Innerhalb
des Gesamtverkehrssystems kommt dem Nationalstrassennetz eine sehr hohe
Bedeutung zu. Die Vorlage ermöglicht die Verfügbarkeit und die Funktionsfähigkeit
dieser essenziellen Infrastruktur aufrechtzuerhalten. Dies ist für unsere
Wirtschaft, unseren Wohlstand und unsere individuelle Mobilität von eminenter
Wichtigkeit. Deshalb begrüsst der ACS die Vorlage grundsätzlich.
Detailliertere
Betrachtung
Bedarfsgerechte
Anpassung des Nationalstrassennetzes:
Der ACS stellt fest, dass das Nationalstrassennetz im Vergleich zur letzten
Botschaft, ohne Begründung, seiner langfristigen Weiterentwicklung beraubt
wird. Das vorgeschlagene Zukunftsbild der letzten Botschaft sah vor, das
Nationalstrassennetz zwischen den grossstädtischen Gebieten konsequent auf
mindestens 2×3 Spuren auszubauen. In der Botschaft zur aktuellen Vorlage wird
auf «Massnahmen zur effizienten Nutzung des Bestehenden» verwiesen. Aus unserer
Sicht kann damit eine bedarfsgerechte Anpassung des Nationalstrassennetzes auf
Basis des Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstums nicht sichergestellt werden. Die
vom Bundesrat aufgelisteten Massnahmen mögen zu einer besseren Nutzung des
bestehenden Netzes beitragen, sie lassen jedoch dessen zukünftig noch rascher
zunehmende Überlastung aufgrund des Bevölkerungswachstums ganz ausser Acht.
Der ACS fordert deshalb, dass eine langfristige,
bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Nationalstrassennetzes bestehen bleibt,
da dieses auch zukünftig die Basis für eine florierende Wirtschaft, unseren
Wohlstand und unsere Mobilität sein wird.
Zuordnung
der Projekte im STEP bezüglich Realisierungshorizont:
Bei näherer Betrachtung kann der ACS die Priorisierung der Projekte
bezüglich des Realisierungshorizonts (2030 resp. 2040) nicht ganz
nachvollziehen. So wird das Projekt «Zürcher Oberlandautobahn», welches die
Lückenschliessung in der N15 zwischen Uster und Betzholz beinhaltet als
zeitlich weniger dringend angesehen und dem Realisierungshorizont 2040
zugewiesen. Diese Lückenschliessung ist aus Sicht des ACS mit hoher Priorität
zu behandeln, da sie eine grosse, längst überfällige Entlastung der betroffenen
Ortschaften sicherstellt. Die im STEP vorgesehenen Projekte im Realisierungshorizont
2030 dürfen dadurch aber nicht tangiert werden.
Effizienzsteigerungen
bei der Projektierung von Strassenprojekten:
In der bundesrätlichen
Botschaft wird festgehalten, dass es in der Umsetzung der vom Parlament
verbindlich beschlossenen Strassenprojekte leider zu Verzögerungen kommt. Der
ACS stellt sich hier die Frage, ob die Projektierung bezüglich der
Ämterkonsultation innerhalb der Bundesverwaltung nicht gestrafft werden kann.
Es scheint uns, dass gewisse verwaltungsinterne Prozesse redundant sind. Die termingerechte
Umsetzung der Strassenprojekte muss zwingend sichergestellt werden.
Abschliessende Bemerkungen
Generell
begrüsst der ACS die Vorlage, weil durch sie die notwendigen Mittel für die
Instandhaltung und den Betrieb des Nationalstrassennetzes sowie für fünf
Strassenprojekte zur Erweiterung der Kapazitäten vorgesehen sind. Wir haben jedoch
Bedenken bezüglich der langfristig bedarfsgerechten Planung des
Nationalstrassennetzes sowie der Effizienz bei der Umsetzung der
Strassenprojekte.
Aufgrund des zunehmenden
Bevölkerungswachstums und des dadurch wachsenden Mobilitätsbedarfs, ist eine
langfristig angelegte Weiterentwicklung des Nationalstrassennetzes, welche
gleichzeitig den Infrastrukturbedürfnissen aller Regionen Rechnung trägt, unumgänglich.
Den ausgefüllten Fragebogen senden wir Ihnen in einem separaten Dokument.
Wir danken Ihnen im Voraus bestens für Ihre
Kenntnisnahme und die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.