Autobahnvignette Schweiz

Für das Benutzen der Schweizer Autobahnen und Autostrassen (Nationalstrassen 1. und 2. Klasse) muss seit 1985 eine Abgabe bezahlt werden. Diese wird in Form einer Autobahnvignette erhoben, welche für CHF 40.– bei Ihrer zuständigen Sektion  erhältlich ist. 

Die Vignette ist jeweils vom 1. Dezember vor bis zum 31. Januar nach dem aufgedruckten Jahr gültig. Die korrekt am Fahrzeug aufgeklebte Vignette gilt als Zahlungsnachweis. Sie ist an eine von aussen gut sichtbare Stelle auf die Innenseite der Frontscheibe zu kleben.

Bitte beachten Sie, dass auch Anhänger mit einer eigenen Autobahnvignette versehen werden müssen. Hier muss die Klebevignette an einem nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Teil angebracht werden.

Die Verwendung von Hilfsmitteln wie Klebestreifen oder -folien ist verboten.

E-Vignette

Seit dem 1. August 2023 kann die E-Vignette via www.e-vignette.ch («Via Portal» des Bundesamtsfür Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)) gekauft werden.

Die ursprüngliche Klebevignette wird ihren Platz dennoch behalten und wird zunächst nicht durch die E-Vignette ersetzt – beide sind parallel im Einsatz und kosten je CHF 40.-.
Erst, wenn weniger als zehn Prozent aller Vignetten physisch (Klebevignetten) ausgestellt werden, soll die Produktion der Klebevignetten ganz eingestellt werden.

Die E-Vignette ist die digitale Variante der Klebevignette. Bei dem Onlinekauf der E-Vignette werden Ihre Daten auf einem Server gespeichert, welche schlussendlich für Kontrollzwecke des Kaufes benötigt werden. Es findet jedoch kein Tracking von Fahrzeugen statt und es gibt keine Überwachung mittels GPS. Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gelöscht.

Bei dem Kauf der E-Vignette sollten drei Dinge berücksichtigt werden:

  • Fahrzeugkategorie
  • Zulassungsland
  • Kontrollschild

Informationen wie z.B. wer die Vignette kauft oder das Auto lenkt sind nicht relevant.

Die E-Vignette ist an ein Kontrollschild gebunden, die Klebevignette an ein Fahrzeug. Der Vorteil der E-Vignette ist also, dass bei einem Fahrzeugwechsel oder einer Wechselnummer keine zusätzliche Vignette gekauft werden muss.

Ein einmaliger Kontrollschildwechsel z.B. im Falle eines Umzugs ist neu ebenfalls möglich.

Ein Tausch/Wechsel von der aktuellen Klebevignette zur E-Vignette ist weder möglich noch notwendig. Die Vignette 2024 wird (als Klebevignette oder E-Vignette) ab dem 1. Dezember 2023 verfügbar sein.

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