Seit dem 01.03.2022 ist es möglich, ein zusätzliches Kontrollschild für die Montage an Heckveloträgern bei den kantonalen Strassenverkehrsämtern zu bestellen.
Somit ist ein Umhängen des hinteren Schildes vom Auto auf den Heckträger nicht mehr zwingend nötig, auch wenn es weiterhin erlaubt ist.
Das dritte Schild ist also freiwillig.
Das ASTRA hat die europäischen Staaten informiert.
Folgende Länder haben bestätigt, dass sie das Schild akzeptieren:
Neu muss in Italien, wie bereits bis August 2023, an nach hinten überstehender Ladung wieder eine rot-weiss schraffierte Warntafel angebracht werden. Diese muss mindestens 50 mal 50 Zentimeter gross sein und über fünf rote Streifen verfügen.
Diese Regelung gilt wieder, weil seit der Einführung des dritten Kontrollschilds mehrere Hersteller von Heckträgersystemen gerichtlich gegen die Gesetzesänderung vorgegangen sind. Es ist erst im Sommer wieder mit einer gerichtlichen Entscheidung und somit einer erneuten Änderung zu rechnen.
Es könnte in Italien ebenfalls zu Problemen führen, wenn transportierte Velos breiter als das Fahrzeug selbst sind, da Velos zu schwer erkennbarer Ladung gezählt werden könnten.