Reiserecht: Sieben Tipps bei der Buchung eines Mietwagens im Ausland

Auf die Sommerferien freuen sich die meisten von uns. Die schönsten Strände mit dem Mietfahrzeug erkunden und dann die Beine hochlegen, um entspannt die Sonne geniessen zu können. Damit die Freude auch während und nach den Ferien anhält, geben wir Ihnen sieben Tipps, die Sie bei der Buchung eines Mietwagens im Ausland beachten sollten.

Zusatzkosten

Manchmal fallen Extrakosten an, die vor Ort zu bezahlen sind. Sei es für einen Zusatzfahrer, Kindersitze oder eine Rückgabe des Mietfahrzeuges ausserhalb der Öffnungszeiten. Wir empfehlen Ihnen, vorgängig den Mietvertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durchzulesen und diese auch mitzuführen (ausgedruckt oder digital), um sich Diskussionen und spätere Unannehmlichkeiten zu ersparen. Die AGB können mit beidseitigem Einverständnis abgeändert werden oder Teile davon können gestrichen werden. Hierzu müsste jedoch der Mieter und der Vermieter jede Änderung mit Unterschrift oder Initialen bestätigen und die AGB dem Vertrag beilegen. In der Praxis kommt dies jedoch eher selten vor, dass die AGB abgeändert oder gestrichen werden. Wenn Zusatzkosten strittig sind, müssen jene dennoch bezahlt werden, damit Ihnen das Mietfahrzeug überhaupt ausgehändigt wird. Daher empfehlen wir einen schriftlichen Vermerk mit Unterschrift auf dem Mietvertrag anzubringen, dass man diese Kosten bestreitet. Am besten merken Sie sich auch den Namen des Mitarbeiters vor Ort oder lassen sich eine Visitenkarte geben.

Übernahme des Mietfahrzeuges

Bevor Sie das Mietfahrzeug entgegennehmen, raten wir Ihnen, sich genügend Zeit zu nehmen, um das Fahrzeug zu prüfen. Bereits vorhandene Schäden, welche allenfalls nicht im Abgabe-Protokoll aufgelistet sind, sind zu dokumentieren. Hierzu eignet sich Ihr Smartphone geradezu optimal. Fotografieren Sie am besten das Fahrzeug (Innen-, Aussen-, [allenfalls] Unterseite), Felgen, Tacho, Tankanzeige, allfällige Warnleuchten, Cockpit-Sauberkeit, Motorraum mit den Flüssigkeitsständen und Fahrzeugausweis. Fotos sind oftmals schärfer als Filmaufnahmen. Wenn Sie vor Ort die Möglichkeit haben, lassen Sie sich zusätzliche Schäden bei der Vermieterin gegen Unterschrift im Abgabe-Protokoll bestätigen.

Notwendige Versicherungen

Wir raten Ihnen, bei der Buchung eines Mietfahrzeugs eine Kaskoversicherung für Schäden am Fahrzeug, eine Diebstahlversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung mit genügender Deckung - Schadenverursachung durch den Lenker des Mietfahrzeugs bei einem Dritten - abzuschliessen. Im Weiteren ist eine Reiseschutzversicherung sowie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung von Vorteil, wenn ungerechtfertigt von der Vermieterin ein Schaden behauptet wird.

Hinterlegung von hohen Selbstbehalten

Grundsätzlich dient der Selbstbehalt zur Absicherung eines allfälligen Schadens seitens Vermieterin. Oftmals werden die Kunden:innen dazu angehalten, bei der Übernahme des Mietwagens hohe Beträge auf ihrer Kreditkarte zu blockieren. Je nach ausgewähltem Fahrzeugtyp kann die entsprechende Kaution die Limite auf der Kreditkarte bereits erheblich belasten. Wenn Sie beispielsweise ein schickes Cabriolet mieten wollen und vorgängig bereits schon Ihren Flug sowie Ihr Hotel mit der gleichen Kreditkarte bezahlt haben, raten wir Ihnen, die Kreditkartenlimite vorgängig angemessen zu erhöhen oder eine zweite Kreditkarte zu nutzen, um bei der Limite noch Spielraum zu haben.

Faire Tankregelung wählen

Eine «faire» Tankregelung liegt vor, wenn Sie das Mietfahrzeug vollgetankt übernehmen und vollgetankt auch wieder retournieren. Von der Regelung «voll/leer» raten wir Ihnen ab. Bei dieser Regelung müssten Sie das Mietfahrzeug vollgetankt übernehmen und geben es mit leerem Tank - was in der Praxis selten bis nie der Fall sein wird - wieder der Vermieterin zurück. Dazu bezahlen Sie vor Ort noch eine überteuerte Tank- sowie Servicegebühr.

Übergabe des Mietfahrzeuges

Achten Sie darauf, dass Sie sich bei der Übergabe des Fahrzeugs ebenfalls genügend Zeit nehmen. Das Personal kann bei einem Augenschein allfällige Schäden aufnehmen und Ihnen ein Abgabe-Protokoll aushändigen, welches Ihnen im Streitfall - als Beweismittel - einen wesentlichen Vorteil verschafft. Falls nur ein Schlüsseleinwurf und keine persönliche Abgabe mit Übergabeprotokoll möglich ist, empfehlen wir Ihnen sicherheitshalber gleich wie bei der Fahrzeugannahme den Zustand des Fahrzeuges zu dokumentieren.

Bei welchen Mietwagenfirmen Sie buchen sollten

Wie können Sie sich am besten gegen Abzocken bei Mietwagenfirmen im Ausland schützen? Oftmals buchen die Kunden:innen über ein Vergleichsportal und gelangen dann über einen Vermittler zum tatsächlichen Vertragspartner, dem Mietwagenunternehmen. Achten Sie darauf, dass Sie über die etablierten Mietwagenfirmen wie Sixt, Sunny Cars etc. buchen. Selbst wenn Sie etwas mehr bezahlen sollten, lohnt sich dieser Mehrpreis, da solche Mietwagenfirmen bei Fragen oder Unstimmigkeiten über professionelle und vor allem erreichbare Kundendienste verfügen.

HINWEIS

Ergänzen Sie Ihren Rechtsschutz mit dem ACS Travel, dem ACS Classic & Travel oder dem ACS Premium, damit Sie zukünftig gegen Risiken im Zusammenhang mit Fahrzeugmieten im Ausland versichert sind. Loggen Sie sich in Mein Konto ein, um ein Upgrade vorzunehmen.

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