Die Fortschritte in der Fahrzeugtechnologie haben dazu geführt, dass autonome Fahrzeuge zunehmend auf unseren Strassen anzutreffen sind. Autonomes Fahren bzw. Fahren mit «Autopilot» bezieht sich auf die Fähigkeit von Fahrzeugen, ohne menschliche Eingriffe zu navigieren und sich fortzubewegen, indem sie Sensoren, Karten und Algorithmen verwenden, um Verkehrssituationen zu analysieren und Entscheidungen zu treffen. Doch während wir uns in eine Ära bewegen, in der Fahrzeuge immer mehr Aufgaben übernehmen können, wer trägt die Verantwortung, wenn etwas schief geht?
Ein zentrales Thema ist die Kontrollübergabe zwischen menschlichem Fahrer und autonomen System, insbesondere in kritischen Verkehrssituationen. Autonome Fahrzeuge versprechen zwar eine Zukunft mit weniger Unfällen und mehr Bequemlichkeit. Allerdings ist die Grenze zwischen technologischer und menschlicher Verantwortung alles andere als klar.
Ein Fahrzeug kann sich im autonomen Modus befinden, aber bedeutet das auch, dass der Fahrer von jeglicher Verantwortung befreit ist?
Im schweizerischen Rechtssystem ist der Fahrzeuglenker gemäss Art. 31 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) für die sichere und regelkonforme Führung des Fahrzeugs verantwortlich. Bei autonomen Fahrzeugen kann diese Verantwortung auf den Betreiber des Systems übergehen, sofern dieser die Kontrolle über das Fahrzeug übernommen hat. In solchen Fällen stellt sich die Frage, inwieweit der Betreiber oder der Hersteller des autonomen Systems zur Rechenschaft gezogen werden kann, wenn ein Unfall passiert.
Der Hersteller eines autonomen Fahrzeugs trägt eine erhöhte Verantwortung im Hinblick auf die Sicherheit des Fahrzeugs und die Funktionsweise seiner autonomen Systeme. Gemäss der schweizerischen Produktesicherheitsverordnung (PrSV) müssen Hersteller sicherstellen, dass ihre Produkte den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen und die Nutzer keinen unangemessenen Gefahren ausgesetzt werden. Im Falle von Fehlfunktionen oder technischen Mängeln im autonomen System könnte der Hersteller daher für entstandene Schäden haftbar gemacht werden.
Hersteller und Betreiber von autonomen Fahrzeugen könnten versuchen, ihre Verantwortlichkeit in Nutzervereinbarungen bzw. mit Haftungsausschlüssen zu begrenzen. Solche Klauseln müssen jedoch den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, um gültig zu sein. Insbesondere im Falle von Personenschäden oder bei grober Fahrlässigkeit könnte die Wirksamkeit solcher Ausschlüsse eingeschränkt sein.
Selbst wenn ein Fahrzeug mit Autopilot und Assistenzssystemen betrieben wird, muss der Fahrer stets aufmerksam bleiben und die Strasse im Auge behalten, denn die Verantwortung liegt bei den Lenkerinnen und Lenkern. Ein Fahrer sollte die Hände immer auf dem Lenkrad halten und in der Lage sein, schnell einzugreifen, falls das System Schwierigkeiten hat. Diese Einsatzbereitschaft des Lenkers ist auch empfehlen, da die Technologie nicht zu 100 % in der Lage ist, alle potenziellen Gefahren zu erkennen.
Rechtliche
Rahmenbedingungen definieren
Die rechtliche Verantwortlichkeit bei Unfällen mit autonomen Fahrzeugen ist ein hochkomplexes Thema, das eine klare rechtliche Definition erfordert. Während das schweizerische Rechtssystem grundlegende Prinzipien der Fahrzeugführung und der Produkthaftung enthält, müssen spezifische Regelungen und Richtlinien für autonome Fahrzeuge noch weiter ausgearbeitet werden. Mit der wachsenden Verbreitung autonomer Fahrzeuge ist es von entscheidender Bedeutung, klare rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Verantwortlichkeit im Falle von Unfällen angemessen zu regeln. Bis auf Weiteres gilt: Mensch vor Technik. Aller derzeitigen autonomen Fahrsysteme müssen durch den Fahrer überwacht werden und grundsätzlich ist es in der Verantwortung des Fahrers, die Strasse aufmerksam im Blick zu behalten und im Notfall einzugreifen.