Die Schwere des Verschuldens im Strassenverkehrsrecht - Kasuistik

Das Schweizer Strassenverkehrsrecht ist, und das sollte man sich immer wieder vor Augen halten, ein eigenständiges Rechtsgebiet, das jeden Autofahrer mit Führerschein betrifft. Es handelt sich um ein dichtes und manchmal komplexes Rechtsgebiet, das für den Fahrer nicht immer leicht zu durchschauen ist.

Jeder Autofahrer wird wissen, dass eine Vielzahl von Regeln eingehalten werden müssen und dass ein Verstoss gegen diese Regeln in der Regel - ausserhalb des Ordnungsbussensystems - strafrechtliche (Geldbusse, Geld- oder Freiheitsstrafe) und verwaltungsrechtliche (Verwarnung, Entzug des Führerscheins) Konsequenzen nach sich zieht.


Es ist jedoch nicht immer leicht, alle rechtlichen Mechanismen zu verstehen, die im Falle eines Verstosses zur Anwendung kommen. Grundsätzlich gibt es drei Schweregrade des Vergehens (leichtes, mittelschweres und schweres Vergehen) mit unterschiedlichen Konsequenzen je nach Schweregrad, so dass es für den Fahrer manchmal schwierig ist, den Überblick zu behalten.

Daher erscheint es uns sinnvoll, im Folgenden eine (kasuistische) Liste mit konkreten Beispielen für Verhaltensweisen je nach Schwere des Verschuldens aus der Rechtsprechung des Bundesgerichts zu erstellen (Quelle: Kommentiertes Schweizerisches Strassenverkehrsgesetz, Bussy et al., 4. Auflage, Basel, 2015). Wir werden hier auf die Schwere des Verschuldens (leicht, mittelschwer und schwer) im Hinblick auf die verschiedenen Führerausweisentzüge (Warnungsentzüge nach Art. 16a bis 16c SVG) eingehen, die ausgesprochen werden könnten. Beachten Sie, dass das Strassenverkehrsgesetz auf strafrechtlicher Ebene (Art. 90 ff. SVG) nur die schwere Verletzung der Verkehrsregeln (schweres Verschulden) und die einfache Verletzung vorsieht, wobei letztere Kategorie sowohl das leichte als auch das mittelschwere Verschulden umfasst.


Bitte beachten Sie, dass bestimmte Verhaltensweisen je nach den Umständen des Einzelfalls gegebenenfalls in eine andere Kategorie fallen können.

Beispiele für leichte Verstösse :

  • Deutliche Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit um 16 bis 20 km/h innerorts, 21 bis 25 km/h außerorts und 26 bis 30 km/h auf Autobahnen;
  • Unqualifizierte Trunkenheit (0,50 bis 0,799 0/00 ) ohne zusätzlichen Verstoss ;
  • Verlust der Kontrolle über ein Motorrad aufgrund eines auftauchenden Tieres ;
  • (unbestimmter) Schleudertrauma mit Unfall ;
  • Verletzung der Vorfahrt in einem Kreisverkehr mit Kollision ;
  • Nichtüberwechseln auf die rechte Spur der Autobahn nach einer Reihe von Überholvorgängen.

Beispiele für mittelschwere Verstösse:

  • deutliche Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit um 21 bis 24 km/h innerorts, 26 bis 29 km/h außerorts und 31 bis 34 km/h auf der Autobahn ;
  •  Unqualifizierte Trunkenheit (0,50 bis 0,799 0/00 ) mit zusätzlichem Verstoss ;
  •  ungenügender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug (Abstand entspricht weniger als 0,8 Sekunden) ;
  •  Führen eines Fahrzeugs mit drei abgefahrenen Reifen, die nicht dem gesetzlichen Profil entsprechen;
  • Fahren eines Fahrzeugs, dessen Windschutzscheibe und/oder Seitenscheiben nicht ordnungsgemäss enteist wurden ;
  • Rückwärtsfahren auf einer Autobahnauffahrt ;
  • eine Fahrzeugspur von rechts auf dem Standstreifen aufwärts fahren ;
  • Beispiele für schwere Verstöße:
  • deutliche Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit innerorts um 25 km/h und mehr, ausserorts um 30 km/h und mehr und auf der Autobahn um 35 km/h und mehr ;
  • Qualifizierte Trunkenheit (ab 0.80 0/00 ) ;
  • Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln (oder sogar Medikamenten) ;
  • Fahren trotz Führerscheinentzug ;
  • Flucht, nachdem eine Person verletzt oder getötet wurde ;
  • Behinderung (oder Ausweichen) der Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit ;
  • Verlust der Kontrolle infolge einer Tätigkeit, die nichts mit dem Fahren zu tun hat ;
  • Verlust der Kontrolle, obwohl die Verkehrsbedingungen besondere Aufmerksamkeit erforderten ;
  • Überholen ohne Vorsicht ;
  • unzureichender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug (weniger als 0,5 Sekunden) ;

Natürlich handelt es sich hierbei nur um einige Illustrationen und es gibt noch viele weitere Verhaltensweisen, die einen Verstoss darstellen. Wenn das beanstandete Verhalten Raum für eine Beurteilung der Schwere des Fehlverhaltens durch die Behörde lässt, wobei diese Behörde alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigen muss, ist es ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, insbesondere wenn es eine Vorgeschichte gibt.

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