Mit einem Fahrzeug in die Stadt zu fahren, erfordert starke Nerven und ein hohes Mass an Anpassungsfähigkeit. Während die allgemeine Regel eine Beschränkung auf 50 km/h innerhalb von Ortschaften vorschreibt, entstehen in unseren Ortschaften mit verwirrender Geschwindigkeit zahlreiche Zonen mit besonderen Beschränkungen. Die unkontrollierte Ausweitung von Tempo 30 in Städten und Gemeinden hat das Parlament dazu veranlasst, sich des Themas anzunehmen. Es entschied am 6. März 2024, dass es notwendig sei, die Bezeichnung der Strassen und ihre Bedeutung innerhalb der Ortschaften zu präzisieren, damit die Hauptstraßen, die sogenannten "verkehrsorientierten Strassen", überall auf 50 km/h beschränkt bleiben.
Derzeit können wir verschiedene Regelungen beobachten, die den Fahrer, auch wenn er sich bestens auskennt, in Erstaunen versetzen können. So haben einige Gemeinden, wie z. B. die Stadt Lausanne, ein System mit zeitabhängigen Geschwindigkeitsbegrenzungen eingeführt. Andere haben beschlossen, Strassen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h mit 30er-Zonen ohne klare Abgrenzung durcheinander zu bringen, z. B. die Stadt Freiburg. Der vorliegende Beitrag soll die in jeder Situation geltenden Regeln in Erinnerung rufen.
Zone 20
Der Fussgänger geniesst Vorrang und kann die Strasse überqueren, wo er will. Zebrastreifen sind dort also verboten. Allerdings dürfen Fussgänger den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern. Das Parken von Fahrzeugen ist nur an markierten oder ausgeschilderten Stellen erlaubt.
Zone 30
Die Einfahrt in eine Tempo-30-Zone sollte z. B. durch Stadtmobiliar hervorgehoben werden, um die Zone eindeutig zu kennzeichnen. Autofahrer haben Vorrang vor Fussgängern, müssen aber damit rechnen, dass Menschen auf die Fahrbahn laufen, um diese zu überqueren. In der Regel gibt es keine Zebrastreifen, da es erlaubt ist, die Strasse zu überqueren, wo man möchte. Wenn es jedoch Zebrastreifen gibt, dann ist ihre Benutzung obligatorisch, wenn sie weniger als 50 m entfernt sind. An Kreuzungen gilt Rechtsvortritt. Einige Kreuzungen sind manchmal mit einem Punkt in der Mitte gekennzeichnet. Wenn nichts anderes angegeben ist, haben sie nicht den Status eines Kreisverkehrs und es gilt weiterhin die Rechtsvortrittsregelung.
Strassen mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h
Autofahrer haben Vorrang vor Fussgängern. Anders als in Tempo-30-Zonen sind Fussgänger hier verpflichtet, unter allen Umständen den Zebrastreifen zu benutzen. Bei einer einfachen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h haben die dem allgemeinen Verkehr gewidmeten Strassen weiterhin Vorrang. Das bedeutet, dass Fahrzeuge, die auf einer als Hauptstrasse gekennzeichneten Strasse fahren, Vorrang haben, auch wenn sie von links kommen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass selbst der am besten informierte Autofahrer vorsichtig sein muss. Im Falle eines Unfalls ist es wichtig, das Gebiet genau zu identifizieren. Besondere Vorsicht ist bei ungeschützten Verkehrsteilnehmern geboten, die nur sehr schwer erkennen können, ob sie einen Zebrastreifen benutzen sollen, je nachdem, welche Strasse sie überqueren. Eine gewisse Ordnung in diesen Bereichen scheint daher notwendig zu sein.