Der Kauf eines Gebrauchtwagens – und falls bei diesem einige Probleme vorhanden sind - wirft bereits eine ganze Reihe von grundlegenden Rechtsfragen auf. Insbesondere gilt es abzuklären, ob das Fahrzeug wirklich Mängel aufweist oder, anders gesagt, ob es sich aus rechtlicher Sicht tatsächlich um Mängel handelt. Wurden die Bedingungen für die Ausübung der Garantie (Überprüfung des Objekts und rechtzeitige Mängelanzeige) eingehalten?
Vor allem aber: Besteht eine vertragliche Garantie? Wurde zudem die gesetzliche Gewährleistung nach dem Obligationenrecht eingeschränkt oder ausgeschlossen? In dieser Beziehung sind die Debatten nicht nur oft hitzig, sondern in der Regel auch leider langwierig.
Wir gehen hier nicht auf materiell-rechtlichen Fragen
ein, sondern behandeln einige verfahrensrechtliche Aspekte, die es wert sind, hervorgehoben
zu werden und im Allgemeinen wenig bekannt sind. Für ein gutes Verständnis verwenden
wir dabei bewusst eine einfache Wortwahl.
Der Gerichtsstand
Es handelt sich um die geografische Zuständigkeit des Richters. Denn vor Allem muss jeder Zivilprozess am richtigen Ort eingeleitet werden. In diesem Zusammenhang ist der Kauf eines Fahrzeugs in einem Kanton, der nicht zur selben Sprachregion gehört, oft ein Problem, das wir häufig antreffen.
Es ist zu beachten, dass bei einem Rechtsstreit wegen eines Fahrzeugs, bei dem eine Zivilklage erforderlich ist, und wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben, das Verfahren grundsätzlich am Wohnsitz oder Sitz des Beklagten eingeleitet werden sollte. Unnötig daher zu erwähnen, dass es Probleme mit Entfernungen oder verschiedenen Sprachen geben kann. Darauf muss man wirklich achten. Wir stellen fest, dass die Erhebung einer Klage am Wohnsitz des Käufers nicht undenkbar ist, wenn man sich auf den Gerichtsstand des Wohnsitzes des Verbrauchers beruft. Diese Möglichkeit scheint nicht ausgeschlossen zu sein, auch wenn dieser Weg einige Risiken mit sich bringen kann.
Der Streitwert
Es mag überraschend erscheinen, doch wir vermitteln an unsere Kunden regelmässig eine Botschaft, die lautet: Es ist oft bequemer, eine Klage zu verteidigen, als Kläger zu sein, d. h. die Rolle einer Person einzunehmen, die vor Gericht einen Anspruch geltend macht.
Der Kläger muss das Verfahren tatsächlich einleiten, gegebenenfalls einen Anwalt beauftragen und einen oder mehrere Vorschüsse auf die Gerichtskosten leisten, welche oft auch die Kosten für ein Gutachten beinhalten, das je nach Art des Rechtsstreits umfangreich sein kann. Kurz gesagt, es ist Sache des Klägers, den Prozess einzuleiten und zu führen.
Falls das Fahrzeug Mängel in Höhe von wenigen tausend Franken aufweist, ist ein Zivilverfahren leider nicht unbedingt sinnvoll, da die Beträge, die zur Durchsetzung Ihres Anspruchs aufgebracht werden müssen, unverhältnismässig erscheinen könnten. So müssen Sie auch beachten, dass im Falle eines gewonnenen Verfahrens die Gerichtskosten, die Sie für Ihre Anwaltskosten erhalten, möglicherweise nicht den Kosten entsprechen, die Sie bezahlt haben. Kurz gesagt: Ein Verfahren bis zum Ende zu führen, ist nicht immer die ideale Lösung, vor allem wenn der Streitwert gering ist.
Zum Abschluss muss noch klar festgehalten werden: Hinter dieser Mitteilung steckt nicht die Absicht, zukünftige Käufer eines Autos, oftmals eines Gebrauchtwagens, zum vorneherein abzuschrecken. Ein Zivilverfahren kann unabhängig von den beiden oben aufgeführten Faktoren angezeigt sein. In einem solchen Fall gibt es auch Alternativen, und diese können Ihnen von einem Anwalt oder einem Rechtsberater vorgestellt werden. Hier ist aber Folgendes zu beachten: Seien Sie vorausschauend und vorsichtig, überlegen Sie sich gut, wo und bei welchem Händler Sie das Fahrzeug kaufen und vergessen Sie dabei nicht, den Zustand des Fahrzeugs ausgiebig zu prüfen oder eine Probefahrt zu machen. Stellen Sie auch die richtigen Fragen und zögern Sie nicht, eine vertragliche Garantie zu beantragen oder zu verlangen, dass die gesetzliche Garantie des Obligationenrechts beibehalten wird! Dies ermöglicht Ihnen schon einmal, sich vor unangenehmen Überraschungen sowie juristischen und gerichtlichen Komplikationen zu schützen.