22.09.2020
Die Debatte zur Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020 hat die vergangene Sommersession der eidgenössischen Räte dominiert. Beim ersten Anlauf im Dezember 2018 hatte das bürgerliche Lager noch die Oberhand und konnte so die Forderungen nach einer massiven Treibstoffpreiserhöhung noch abwenden. Eineinhalb Jahre später sieht es ganz anders aus. Sämtliche Forderungen für zusätzliche Abgaben fanden im Rat eine Mehrheit.
Während der Sondersession im Mai haben Bundesrat
und Parlament ein Finanzierungspaket in historischer Höhe zur Unterstützung der
gebeutelten Wirtschaft genehmigt. Eine rasche Erholung unserer Wirtschaft ist
in unser aller Interesse. Aus Sicht des ACS hätten deshalb die diversen
Massnahmen, welche in der Totalrevision des CO₂-Gesetzes vorgesehen
waren, dem durch die Coronakrise bedingten, neuen wirtschaftliche Umfeld
angepasst werden müssen. Wie sinnvoll ist es, die Wirtschaft auf der einen
Seite mit Bundesgeldern zu unterstützen, damit sie sich schneller erholt und sie
dann auf der anderen Seite kurz darauf durch zusätzliche Abgaben für
Konsumenten und Unternehmen gleich wieder zu schwächen? Leider sah das Parlament
offenbar keinen Bedarf für Anpassungen. Zudem wollte es mit der Debatte und
Verabschiedung der Gesetzesrevision nicht länger zuwarten.
Während der letzten Legislatur standen
die Zeichen für einen eher wirtschafts- und konsumentenfreundlichen Kurs bei
der Totalrevision CO₂-Gesetzes noch gut. Beispielsweise konnte der
ACS nach intensiver Lobbyingarbeit in Zusammenarbeit mit strasseschweiz die
Verankerung einer Deckelung bei der Treibstoffpreiserhöhung im Gesetzesentwurf
durchsetzen. Ein Teilsieg, auf den wir stolz sein können, denn die Deckelung
wurde anschliessend nie mehr in Frage gestellt und ist somit auch Bestandteil
der in dieser Sommersession verabschiedeten Gesetzesversion.
Was die Erhöhung der Treibstoffpreise anbelangt, hat sich der ACS für die Beibehaltung der im bestehenden CO₂-Gesetz vorgesehenen maximal 5 Rp. pro Liter eingesetzt. Hier mussten wir im Laufe der Verhandlungen und Beratungen in den Kommissionen einen Kompromiss eingehen und die von bürgerlicher Seite vorgeschlagene Maximalerhöhung von 8 Rp. pro Liter unterstützen. Um eine Mehrheit für die Deckelung der Preiserhöhung zu gewinnen, war dieser Kompromiss unumgänglich.
Nach den eidgenössischen Wahlen im Herbst 2019 und der Klimaschutzbewegung hat aber der Wind auch in den Debatten zur Totalrevision des CO₂-Gesetzes gedreht. Den bürgerlichen Anliegen blies von da an eine steife Brise entgegen. So kam nicht überraschend dazu, dass der Nationalrat in dieser Sommersession eine Erhöhung der Treibstoffpreise ab Ende 2021 bis Ende 2024 von 10 Rp. pro Liter und ab Anfang 2025 von 12 Rp. pro Liter beschlossen hat. Selbstverständlich sind wir vom ACS darüber nicht glücklich, haben wir uns doch, zusammen mit den diversen Strassenverbänden, bis zum Schluss auf allen Ebenen dafür eingesetzt, einer Maximalerhöhung von 8 Rp. pro Liter zum Durchbruch zu verhelfen. Aufgrund der herrschenden Mehrheiten im Nationalrat hatte dieses bürgerliche Ansinnen aber leider keine Chance. Unsere individuelle Mobilität im Allgemeinen und der motorisierte Individualverkehr im Speziellen werden somit im Namen des Klimaschutzes massiv verteuert. Somit kann man leider nicht von Klimaschutz im Einklang mit der Mobilität sprechen.