Für die Ferien planen viele eine Urlaubsreise mit der Familie. Um vor Ort mobil zu sein, ist ein Mietwagen erste Wahl. Grundsätzlich gilt die Empfehlung, vorab und online zu buchen.
Die Vorab-Recherche im Internet hilft Kosten zu sparen. Wer vor Urlaubsantritt anmietet, hat zudem meist günstigere Tarife als bei einem Vertragsschluss direkt am Urlaubsort. Der ACS rät ausserdem bei der Suche immer vom eigenen Bedarf auszugehen. Wer fährt mit und wie viel Stauraum wird benötigt? Ob es Kilometerbegrenzungen gibt, kann man in den Auswahlmenüs einstellen.
Eine Vollkasko-Versicherung wird bei den im Internet angebotenen Fahrzeugen mit angezeigt. Zu achten ist darauf, ob Beschädigungen der Reifen, defekte Scheiben oder ein Kratzer am Unterboden des Fahrzeugs eingeschlossen sind. Vorausgesetzt wird auch, dass auf befestigten Wegen gefahren wird. Offroad entstehende Schäden wälzen manche Anbieter auf den Mieter ab.
Nach einer Beschädigung oder einem Unfall ist immer der Mieter für den Zustand des Wagens verantwortlich. Kann kein Dritter als Verursacher haftbar gemacht werden, ist der Schaden ohne Absicherung aus eigener Tasche zu zahlen. Angebotene Selbstbehalte senken üblicherweise den Mietpreis. Allerdings bleibt dann das Risiko, bei Schäden am Auto – je nach Höhe des Einbehalts – selbst tragen zu müssen und das auch bei kleinen Mietfahrzeugen.
Vor Übernahme sollte der Zustand des Mietwagens innen und aussen genau geprüft werden. Bereits vorhandene Dellen und Kratzer sollten von einem Stationsmitarbeiter vor Ort immer in einem Protokoll notiert werden. Zusätzlich eigene Fotos mit dem Smartphone sind hilfreich. Der ACS rät davon ab, Schriftstücke vor Ort zu unterschreiben, die nicht in der eigenen Muttersprache abgefasst sind. Es besteht sonst die Gefahr, dass mit der Unterschrift ein neuer Vertrag mit anderen Konditionen nach dem Recht des jeweiligen Landes abgeschlossen wird.
Wer den Mietwagen mit nicht vollem Tank zurückgibt, zahlt zusätzlich. Vermieter berechnen gerne den doppelten oder dreifachen Literpreis fürs Nachtanken. Bei angemieteten Elektrofahrzeugen verlangen einige eine Pauschale für das Auffüllen der Batterie nach Rückgabe. Andere berechnen keine Kosten dafür. Ausserdem geben einige Verleiher Ladekarten aus, mit denen während der Mietzeit öffentliche Ladepunkte genutzt werden können. Die genauen Bedingungen sollten vor Ort erfragt werden.
Tritt ein Schadenfall ein, etwa weil ein Unfall passiert ist oder das Auto gestohlen wird, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Auch die Polizei ist bei jedem Vorfall zu rufen. Die Daten der am Unfall Beteiligten sind auf jeden Fall zu notieren. Entsprechende Formulare deponieren die Vermieter meist im Handschuhfach oder händigen sie bei Fahrzeugübernahme aus. Ist nichts vorhanden, genügt auch das Notieren auf einem Blatt Papier. Fotos per Smartphone sind nützlich und verbessern die Beweisführung. Dabei sollten nicht nur die Beschädigungen dokumentiert, sondern auch die Stellung der Fahrzeuge und die Umgebung mit abgebildet sein. Von der Polizei sollte man sich eine Kopie der Unfallaufnahme aushändigen lassen. Erscheint kein Beamter an der Unfallstelle, geht es nach Erledigung aller notwendigen Formalitäten zu einer Polizeistation, wo man um die Erstellung eines Unfallprotokolls bittet.
Text Markus Rutishauser/aum / Bilder zVg