Das Bundesamt für Strassen ASTRA gibt nachfolgende Neuerungen für den Strassenverkehr bekannt. Betroffen sind Lernfahrende, Seniorinnen und Senioren, Auto- und E-Bikefahrende.
Die Vignette, welche in der Schweiz für die Nutzung von Autostrassen und Autobahnen obligatorisch ist, kann neu digital erworben werden. Über die offizielle Webseite des Bundes (www.e-vignette.ch) kann die E-Vignette einfach und schnell gelöst werden. Mit der Registrierung des Nummernschildes profitieren somit alle unter dieser Nummer eingelösten Fahrzeuge von einer Vignette. Der Kaufpreis bleibt unverändert CHF 40.00 pro Jahr.
Wer bereits einen Lernfahr- oder Führerausweis besitzt und eine zusätzliche Ausweiskategorie erwerben möchte, muss ab 1.3.2024 keinen Sehtest mehr machen. Das gilt auch für Personen, die eine berufsmässige Ausweiskategorie erwerben wollen. Ihr Sehvermögen wird bei der verkehrsmedizinischen Untersuchung geprüft.
Wer 75 Jahre und älter ist und erstmals einen Lernfahr- oder Führerausweis beantragt, muss sich einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen. Bisher lag die Altersgrenze dafür bei 65 Jahren.
Wird der Lernfahr- oder Führerausweis entzogen, kann neue keine Ausweiskategorie mehr erteilt werden, die – wäre sie vor dem Entzug bereits erworben gewesen – hätte entzogen werden müssen.
Die praktischen Prüfungen müssen neu mindestens 45 Minuten im öffentlichen Verkehr gefahren werden.
Im Einklang mit den EU-Zulassungsbestimmungen müssen neue Fahrzeuge mit einem Unfalldatenschreiber und neuen Fahrassistenzsystemen ausgerüstet werden. Die Systeme dienen zum Beispiel der Warnung vor Müdigkeit oder Ablenkung oder zu automatischen Notbremsung bei Gefahr. Verbesserte Karosserieelemente erhöhen zudem dich Sicherheit von Fahrer und Mitfahrenden, Fussgängern und Velofahrenden.
Der Schutz persönlicher Daten ist gemäss Bund sichergestellt.
Damit die Höchstgeschwindigkeiten, namentlich in Tempo 20- und Tempo 30-Zonen, eingehalten werden, müssen künftig alle E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein. Bereits in Verkehr stehende Fahrzeuge müssen bis am 1. April 2027 nachgerüstet werden.
Quelle: Bundesamt für Strassen ASTRA