Der ACS lehnt diese
Motion mit folgender Begründung ab:
- Ein solches
Verbot ist unnötig. Bereits heute gelten für alle Fahrzeuge gesetzliche
Lärmgrenzwerte. Dabei gelten für Elektrofahrzeuge die gleichen
Lärmgrenzwerte wie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren.
- Zudem kann ein Verbot des Einsatzes
entsprechender Technologie aufgrund der internationalen Verpflichtungen der
Schweiz im Alleingang nicht umgesetzt werden.
Der ACS lehnt diese
Motion mit folgender Begründung ab:
- Die Mobilität von Personen mit einer
Gehbehinderung zu gewährleisten ist dem ACS ein Anliegen. Jedoch liegt die
Hoheit über die Parkgebühren bei den Kantonen und Gemeinden. Der Bund darf
ihnen nicht vorschreiben, auf Parkgebühren zu verzichten.