Der ACS lehnt diese
Motion mit folgender Begründung ab:
- Die Mobilität von Personen mit einer Gehbehinderung zu gewährleisten, ist
dem ACS ein Anliegen. Jedoch liegt die Hoheit über die Parkgebühren bei den
Kantonen und Gemeinden. Der Bund darf ihnen nicht vorschreiben, auf
Parkgebühren zu verzichten.
Der ACS lehnt dieses
Postulat mit folgender Begründung ab:
- Das ASTRA ist bereits daran, ein Konzept für die
neue Finanzierung der Strassen unter Einbezug der verschiedenen Beteiligten zu erarbeiten.
Deshalb ist das Postulat aus Sicht des ACS somit obsolet.
Der ACS befürwortet
diese Motion mit folgender Begründung:
- Vereinfachte Verfahren für die Umnutzung von Pannenstreifen
sind ein probates Mittel, damit eine rasche und vereinfachte Beseitigung von
Engpässen möglich ist. Der ACS begrüsst dies daher, vor allem, um die Zeit bis
zur Umsetzung der im STEP geplanten Engpassbeseitigungen zu überbrücken.
- Der heutige Missbrauch der Beschwerdemöglichkeiten
verzögert einfache Lösungen wie PUN um Jahre bei
Verkehrsüberlastung an neuralgischen Punkten.