Verkehrsvorlagen der Herbstsession 2019

05.09.2019

Beide Räte

18.065 n: Agglomerationsverkehr. Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019

Der ACS unterstützt diese Verpflichtungskredite mit folgender Begründung: 

  • Mit den vorliegenden Erweiterungsplänen des Nationalstrassennetzes will der Bundesrat bestehende Engpässe beseitigen und künftige vermeiden. Der Schwerpunkt des Ausbaus liegt in den städtischen Agglomerationen. Dabei werden dringliche, weit fortgeschrittene Projekte aus allen Landesregionen realisiert. 
  • Die Fertigstellung unseres Nationalstrassennetzes ist aus unserer Sicht dringend notwendig und sollte, wie vom Bundesrat geplant realisiert werden. Verzögerungen sind hier unbedingt zu vermeiden. Deshalb sollten diese Verpflichtungskredite vom Parlament gesprochen werden.

Ständerat

19.3741 Motion Damian Müller. Mobility Pricing schafft Fairness in der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur»

Der ACS ist grundsätzlich offen gegenüber neuen Finanzierungsmodellen für unsere Mobilität. Er lehnt aber diese Motion ab und dies mit folgender Begründung: 

  • Verschiedene Finanzierungssysteme, die parallel laufen, machen für den ACS keinen Sinn. 
  • Eine leistungsabhängige Verkehrsabgabe, die sich lediglich auf den motorisierten Individualverkehr konzentriert ist für uns keine Option. Dies wäre kein Mobility Pricing, sondern ein Roadpricing und ein solches lehnt der ACS strikt ab. 
  • Über ein Mobility Pricing kann aus Sicht des ACS erst diskutiert werden, wenn die Bereitschaft zur Kostentransparenz vorhanden ist und wenn in einem solchen System sowohl der öffentliche Verkehr als auch der mobilisierte Individualverkehr miteingeschlossen werden. 
  • Nur wenn alle Verkehrsträger in ein neues Preissystem eingebunden werden, können die Kosten für die Nutzung unserer Infrastruktur verursachergerecht verrechnet werden.

17.071 n Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020

Der ACS fordert bei der Totalrevision des CO2-Gesetzes eine Deckelung des Benzinpreises bei einem Maximum von 5 Rappen pro Liter und dies mit folgender Begründung: 

  • Der ACS ist sich der Verantwortung bewusst, dass alle einen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen leisten müssen. 
  • Die Massnahmen zum Erreichen der Ziele gemäss Energie-Strategie 2050 dürfen aber nicht auf die Autofahrer allein abgewälzt werden. 
  • Bezüglich der Reduktion des CO2-Ausstosses sind die Autobauer in der Pflicht. Bestehende und neue Antriebssysteme müssen so entwickelt werden, dass sie so wenig Emissionen verursachen, wie technisch möglich.

19.3949 s Po. UREK-SR. Der Verkehr muss einen Beitrag an den Klimaschutz leisten

Der ACS lehnt dieses Postulat ab, mit der folgenden Begründung: 

  • Die Massnahmen zur CO2-Reduktion dürfen nicht auf die Autofahrer allein abgewälzt werden. Der Strassenverkehr darf nicht mehrfach belastet werden. 
  • Es werden keine zusätzlichen Massnahmen zu denjenigen benötigt, die im Rahmen der Totalrevision des CO2-Gesetzes diskutierten werden. 
  • Dieses Postulat fordert eine Vermischung von verschiedenen Preis- respektive Finanzierungssystemen (Lenkungsabgabe auf Treibstoffe und Mobility Pricing), was nicht sinnvoll ist und vom ACS abgelehnt wird. 
  • Mit der Forderung, einer gesonderten Behandlung von peripheren, ländlichen Gebieten, steuert dieses Postulat in Richtung eines Roadpricings, welches der ACS ganz klar ablehnt.

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