Der ACS lehnt sowohl die Gletscherinitiative als auch den vom
Bundesrat erarbeiten Gegenvorschlag mit folgender Begründung ab:
- Die Verankerung eines Verbots von fossilen Treib- und Brennstoffen in
der Verfassung, so wie es in der Initiative gefordert wird, lehnen wir ab. Ein
generelles Verbot von fossilen Treib- und Brennstoffen ist aus unserer Sicht
nicht zielführend, da einerseits die Technologievielfalt gewährleistet werden
muss und andererseits (noch) keine alternativen Treib- und Brennstoffe zur
Verfügung stehen, mit den der Bedarf an Treib- und Brennstoffen unserer
Bevölkerung und unserer Wirtschaft gewährleistet werden kann.
- Mit seinem Gegenentwurf spricht sich der Bundesrat gegen diese
Initiative und das generelle Verbot von fossilen Treib- und Brennstoffen aus,
was wir begrüssen.
- Dennoch ist Gegenentwurf aus unserer Sicht zu nahe an der Initiative, so
dass wir diesen nicht unterstützen können. Er ist zwar moderater ist als die
Initiative, möchte aber ebenfalls ein verbindliches, potenziell unerreichbares
Ziel in der Verfassung verankern.
- Sowohl die Initiative als auch der Gegenentwurf schlagen keinerlei Massnahmen
zum Erreichen der gesetzten Ziele vor. Ebenfalls wird nirgends erwähnt, wie
erforderliche Massnahmen finanziert werden sollen.
- Es muss sichergestellt werden, dass gleichzeitig unser Wohlstand und die
Arbeitsplätze gesichert werden können. Zudem muss die Nachhaltigkeit in allen
drei Dimensionen respektieren werden: ökologisch, wirtschaftlich und
sozialverträglich. Dies kann unserer Meinung nach weder die Initiative noch der
Gegenvorschlag gewährleisten.
Der ACS unterstützt den
vorliegenden Vorschlag für Anpassungen des Strassenverkehrsgesetztes, möchte
aber folgende Punkte hervorheben:
Automatisiertes Fahren: - Wir unterstützen das automatisierte Fahren und befürworten dessen
Förderung und technische Weiterentwicklung.
- Aus unserer Sicht kann automatisiertes Fahren nur gewährleisten werden,
wenn eine entsprechend, leistungsfähige Telekommunikationsinfrastruktur
sichergestellt ist. Deshalb ist für uns die 5G-Technologie ein Muss.
Anpassungen zur Via Sicura: - Der ACS befürwortet die neue Handhabung des Raserartikels, die den
Richtern einen angemessenen Ermessensspielraum
bei der Beurteilung von Raserdelikten einräumt.
- Der ACS begrüsst auch diese Anpassung beim Rückgriff der
Motorhaftpflichtversicherer, weil dadurch die Ungleichbehandlung von
verschiedenen Unfallursachen beseitig wird. Da die Rückgriffspflicht mit einem
Rückgriffsrecht ersetzt wird, haben die Motorhaftpflichtversicherer nach wie
vor die Möglichkeit für einen Rückgriff, wo sie dies für notwendig erachten.
- Der ACS unterstützt zudem den Verzicht auf die Umsetzung der Regelungen
bezüglich der Datenaufzeichnungsgeräte und der Alkohol-Wegfahrsperre.
Flexiblere Handhabung des Verbots für Rundstreckenrennen: - Der ACS unterstützt diese Flexibilisierung, da der Motorrennsport ein
wichtiger Pfeiler bei der technologischen Entwicklung von verschiedenen
Antriebs- und Automatisierungssystemen ist. Deshalb sollte ihm auch in der
Schweiz die entsprechenden Möglichkeiten geboten werden, die neuen,
technologischen Entwicklungen aktiv einzusetzen und in der Praxis zu testen.
Der ACS lehnt dieses
Postulat mit folgender Begründung ab:
-
Mit der Einführung von
flächendeckend Tempo 30 oder 40 im städtischen Raum würde die heutige
Strassenhierarchie ausser Kraft gesetzt.
- Die Durchgangsstrassen
dienen zur Sicherstellung des Verkehrsflusses und führen vor allem den
Transitverkehr auf schnellstem und direktestem Weg durch Städte. Es gibt
keinen ersichtlichen Grund, weshalb auf diesen Verkehrsachsen nicht mehr
Tempo 50 gelten sollte.
- Kommen
Verkehrsteilnehmende auf den Durchgangsstrassen nicht mehr schneller voran
als im untergeordneten Strassennetz, kommt es erfahrungsgemäss zu
Ausweichverkehr in den Wohnquartieren.
- Dieser Ausweichverkehr
belastet die Wohnquartiere zusätzlich. Damit wird die Wirkung der dort
unter der Prämisse des Lärmschutzes eingeführten Tempo-30-Zonen obsolet.
- Gleichzeitig wird der
öffentliche Verkehr (Bus und Tram) verlangsamt, was zum Einsatz
zusätzlicher Fahrzeuge und damit zu einer weiteren Verteuerung für die
Nutzer des ÖVs führt.
- Mit der steigenden
Anzahl E-Fahrzeugen, ist die Einführung einer Temporeduktion als
Lärmschutzmassnahme nicht mehr haltbar.
- Flächendeckend Tempo
30 führt nicht zu mehr Verkehrssicherheit, ganz im Gegenteil: Schon heute ist
festzustellen, dass Velofahrende in Tempo-30-Zonen die Autos überholen.
Der ACS lehnt diese Motion mit folgender Begründung
ab:
- Aufgrund der bisher vom Bund getroffenen Massnahmen, wie die strengen CO 2 -Emissionsvorschriften
für Neufahrzeuge, die Begünstigung von emissionsarmen Fahrzeugen sowie die
Förderung des Fuss- und Veloverkehrs, wird der motorisierte Individualverkehr
aus unserer Sicht hier schon genügend in die Verantwortung genommen, so dass
keine weiteren Massnahmen notwendig sind.
- Den Beitrag, den der MIV leistet über die hohen Abgaben, die auf Benzin
und Diesel erhoben werden, wird in den Forderungen der Motion gänzlich ausser
Acht gelassen.
- Ganz generell sollten alle Verkehrsträger gleichbehandelt werden. Zudem
soll für alle Verkehrsträger Kostentransparenz herrschen, was heute leider
nicht der Fall ist.
Hier stehen keine weiteren
Geschäfte an, zu denen der ACS Stellung nehmen möchte.