Der ACS lehnt dieses Postulat mit folgender Begründung ab:
- Im Auftrag des Bundesamtes für
Umwelt (BAFU) gibt es bereits laufende Untersuchungen, die darauf abzielen, die
verschiedenen Formen von Feinstaub im Hinblick auf Mikroplastik besser
identifizieren zu können.
- Im Übrigen wurden zu diesem Thema
bereits diverse Studien erarbeitet und entsprechende Ergebnisse und
Erkenntnisse publiziert.
- Angesichts der bestehenden,
laufenden Bestrebungen und der grossen Anzahl an bereits erschienenen
Publikationen zu diesem Thema, sehen wir keine Notwendigkeit für die Erarbeitung
eines weiteren Berichts. Dieser würde nur zusätzliche Kosten verursachen, ohne
wirklich neue Erkenntnisse zu bringen.
Der ACS lehnt diese Motion mit folgender
Begründung ab:
- Die Motion zielt mit ihrer
Forderung klar auf die Einführung von flächendeckend Tempo 30 in Städten und
Gemeinden ab. Im Jahr 2001 hat sich das Schweizer Stimmvolk mit der deutlichen
Ablehnung der Volksinitiative «für mehr Verkehrssicherheit durch Tempo 30
innerorts mit Ausnahmen (Strassen für alle)» klar gegen die flächendeckende
Einführung von Tempo-30-Zonen ausgesprochen. Trotzdem möchte diese Motion die
Einführung von Tempo 30 weiter vereinfachen, was aus unserer Sicht dem
Volkswillen widerspricht.
- Bereits sind weitergehende,
politische Forderungen im Parlament eingegeben worden, die dazu führen würden,
dass d en
Städten und Gemeinden Tür und Tor geöffnet würde, willkürlich flächendeckend
Tempo 30 einzuführen, was die heutige Strassenhierarchie ausser Kraft setzen
würde. Für den ACS ist es deshalb wichtig, den Anfängen zu wehren.
- Kommen Verkehrsteilnehmende auf den Durchgangsstrassen nicht mehr
schneller voran als im untergeordneten Strassennetz, kommt es erfahrungsgemäss
zu Ausweichverkehr in den Wohnquartieren.
- Dieser Ausweichverkehr belastet die Wohnquartiere zusätzlich. Damit wird
die Wirkung der dort unter der Prämisse des Lärmschutzes eingeführten
Tempo-30-Zonen obsolet.
- Gleichzeitig wird der öffentliche Verkehr (Bus und Tram) verlangsamt,
was zum Einsatz zusätzlicher Fahrzeuge und damit zu einer weiteren Verteuerung
für die Nutzer des ÖV führt.
- Mit der steigenden Anzahl E-Fahrzeugen, ist die Einführung von
Tempo-30-Zonen als Lärmschutzmassnahme nicht mehr haltbar.
-
Flächendeckend Tempo
30 führt nicht zu mehr Verkehrssicherheit, ganz im Gegenteil: Schon heute ist
festzustellen, dass Velofahrende in Tempo-30-Zonen die Autos überholen.
Der ACS lehnt diese Motion mit folgender
Begründung ab:
- Wir stehen für
Technologievielfalt ein und stellen uns gegen ein staatliches Verbot von
einzelnen Antriebsformen.
- Die Regelung
stellt ein faktisches Technologieverbot dar und würde Innovation und die
Weiterentwicklung von alternativen Brennstoffen, wie beispielsweise die
synthetischen Treibstoffe abwürgen. Die Beimischung von synthetischen
Treibstoffen würde verunmöglicht.
- Zudem muss die
Bevölkerung frei über die Antriebsform eines neuen Fahrzeugs entscheiden
können. Der Staat darf in diesen Entscheidungsprozess nicht eingreifen.
- Eine solche
gesetzliche Regelung führt zu Ungerechtigkeiten, da beispielsweise Mieter (und
damit die Mehrheit unserer Bevölkerung), die nicht selber über die
Infrastruktur (z.B. Elektroladestationen) der Wohnliegenschaft entscheiden
können, ab 2025 kein neues Fahrzeug mehr anschaffen könnten.
- Heute beträgt der
Anteil der Fahrzeuge mit alternativem Antrieb bei den Neuzulassungen bereits 50%.
Deshalb ist eine solche Regelung unnötig. Zudem würde sie dazu führen, dass
weniger emissionsarme Fahrzeuge neu immatrikuliert würden, da viele Konsumenten
entweder ihr altes Fahrzeug länger behalten oder es durch einen Gebrauchtwagen
mit fossilem Antrieb ersetzen würden.
- Da bei uns in der
Schweiz keine Autos gebaut werden, haben wir keinen Einfluss darauf, was für
Autos mit was für Antrieben gebaut werden.
Es stehen keine verkehrspolitischen
Geschäfte auf dem Programm, zu denen der ACS Stellung nehmen möchte.