17.071 n - Differenzbereinigung bei der Totalrevision des
CO2 -Gesetzes nach 2020
Alimentierung Klimafonds:
Die von der Mehrheit der UREK-N und der UREK-S vorgeschlagene
Zuteilung der Einnahmen aus den Sanktionen, die auf neu zugelassene Fahrzeuge
erhobenen werden, an den Klimafonds, würde bedeuten, dass dem NAF jährlich
geschätzte CHF 100 Mio. und mehr entzogen respektive nicht mehr zugeführt
würden.
Aus den folgenden Gründen lehnt der der ACS diesen Vorschlag
ab:
- 2017 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
sowie die Stände ganz klar «Ja» gesagt zum NAF. Nach der Volksabstimmung wurde
das aktuelle CO 2 -Gesetz angepasst, so dass die Erlöse aus den
Sanktionen zur Finanzierung der Infrastrukturen seit dem 1. Januar 2018 in den
NAF fliessen. Das System zur Verwendung dieser Erlöse nur zwei Jahre nach deren
Einführung wieder umzustossen, würde eine Verletzung des Volkswillens sowie des
Zweckartikels des NAF bedeuten.
- Der NAF deckt einen Grossteil unseres Bedarfs an
Mobilitäts-Infrastruktur ab, denn 75% des Personenverkehrs (inkl. öffentlichem
Personenverkehr) sowie 66% des Güterverkehrs werden auf der Strasse
abgewickelt.
- Gleichzeitig darf nicht vergessen werden, dass
die Strassenmobilität durch die Sanktionen gemäss Artikel 29 (Treibstoffe)
bereits einen Beitrag zum Klimafonds leistet.