23.03.2023
Herr Bundesrat Albert Rösti
Eidgenössisches Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundeshaus Nord
3003 Bern
Elektronische Eingabe: V-FA@astra.admin.ch
Sehr geehrter Herr Bundesrat Rösti,
sehr
geehrte Damen und Herren
Wir danken Ihnen für die Einladung zur Stellungnahme im Vernehmlassungsverfahren «Umsetzung der Motion 20.4339 UREK-N («Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren»): Anpassung von zwei Artikeln des Strassenverkehrsgesetzes und von vier Verordnungen».
Für den ACS stellen Lärmschutz und Massnahmen zur Reduktion von unnötigem Lärm wich-tige Anliegen dar. Deshalb befürworten wir grundsätzlich entsprechende Massnahmen, sofern sie aus unserer Sicht zielführend sind und auf die eigentlichen Verursacher von absichtlich herbeigeführtem Lärm abzielen.
Die Entwürfe für die Anpassung der beiden Artikel im Strassenverkehrsgesetz und der vier Verordnungen zielt generell auf alle Motorfahrzeuglenkerinnen und -lenker ab, obwohl nur eine ganz kleine Minderheit von ihnen, die sogenannten «Poser», absichtlich unnötigen Lärm verursacht. Aus diesem Grund lehnt der ACS die Vorlage ab.
Es ist uns wichtig hier festzuhalten, dass die technologische Entwicklung in Bezug auf die Motorengeräusche enorme Fortschritte gemacht hat und weiter in Richtung von noch leiseren Motoren geht. Zudem werden Motorfahrzeuge international entwickelt und können bereits heute nur importiert werden, wenn sie die hiesigen Gesetzgebungen, auch bezüglich Lärmemissionen, einhalten. Ausserdem sind wir der Meinung, dass die jetzigen Vorschriften
für die Zulassung von Fahrzeugen strikt genug sind, auch in Bezug auf die Lärmemission der Motoren. Wenn sich Fahrzeugführerinnen und -führer nicht korrekt verhalten, gibt es bereits heute genügend gesetzliche Möglichkeiten solche Tatbestände zu ahnden.
Unsere detaillierte Beurteilung der Vorlage finden Sie in Form des ausgefüllten Fragebogens, den wir Ihnen wie gewünscht als separates Word-Dokument zukommen lassen.
Wir danken Ihnen im Voraus bestens für Ihre Kenntnisnahme und die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.