Stellungnahme des Automobil Club der Schweiz ACS
Brief an:
Eidgenössisches Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
Bundeshaus Nord
CH-3003 Bern
Elektronischer Versand: signalisationsverordnung@astra.admin.ch
Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sommaruga
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir
danken Ihnen für die Einladung zur Vernehmlassung «Teilrevision
der Signalisationsverordnung Vereinfachung der Einführung von Tempo-30-Zonen
und Carpooling» und
die Möglichkeit einer Stellungnahme.
Als Mitglied von strasseschweiz unterstützt der ACS dessen Stellungnahme
zu dieser Vernehmlassung. Die folgenden Punkte sind im Interesse unserer
Mitglieder von besonderer Bedeutung, weshalb wir sie hier kurz hervorheben
möchten:
Generelle Feststellungen
Der ACS lehnt
sämtliche Artikel in der vorliegenden Teilrevision der Signalisationsverordnung
ab. Im Jahr 2001 hat sich das Schweizer Stimmvolk mit der deutlichen Ablehnung
der Volksinitiative «für mehr Verkehrssicherheit durch Tempo 30 innerorts mit
Ausnahmen (Strassen für alle)» klar gegen die flächendeckende Einführung von
Tempo-30-Zonen ausgesprochen. Trotzdem
möchte der Bundesrat die Einführung von Tempo 30 weiter vereinfachen, was aus
unserer Sicht dem Volkswillen widerspricht.
Vereinfachung der
Einführung von Tempo-30-Zonen
Der ACS lehnt die
Vereinfachung der Einführung von Tempo-30-Zonen aus folgenden Gründen ab:
- Sie würde den Städten und Gemeinden Tür und
Tor öffnen, willkürlich flächendeckend Tempo 30 einzuführen, was wie oben
erwähnt, dem Volkswillen klar widersprechen würde.
- Mit
flächendeckend Tempo 30 im städtischen Raum würde die heutige
Strassenhierarchie ausser Kraft gesetzt.
- Kommen
Verkehrsteilnehmende auf den Durchgangsstrassen nicht mehr schneller voran als
im untergeordneten Strassennetz, kommt es erfahrungsgemäss zu Ausweichverkehr
in den Wohnquartieren.
- Dieser
Ausweichverkehr belastet die Wohnquartiere zusätzlich. Damit wird die Wirkung
der dort unter der Prämisse des Lärmschutzes eingeführten Tempo-30-Zonen
obsolet.
- Gleichzeitig
wird der öffentliche Verkehr (Bus und Tram) verlangsamt, was zum Einsatz
zusätzlicher Fahrzeuge und damit zu einer weiteren Verteuerung für die Nutzer
des ÖVs führt.
- Mit der
steigenden Anzahl E-Fahrzeugen, ist die Einführung von Tempo-30-Zonen als
Lärmschutzmassnahme nicht mehr haltbar.
- Flächendeckend
Tempo 30 führt nicht zu mehr Verkehrssicherheit, ganz im Gegenteil: Schon heute
ist festzustellen, dass Velofahrende in Tempo-30-Zonen die Autos überholen.
Mitfahrgemeinschaften (Carpooling) im
Fahrverkehr und ruhenden Verkehr
Generell begrüsst der ACS
Massnahmen, die den Verkehrsfluss verbessern. Diese müssen aber sinnvoll sein und
dieses Ziel auch nachweislich erfüllen können. Die vorgeschlagene
Verordnungsanpassung jedoch lehnen wir aus folgenden Gründen ab:
- Auf einen Fahrspurabbau ist generell zu verzichten, da ein solcher den
Verkehrsfluss behindert
- Mit dem Carpooling soll der Verkehrsfluss verbessert werden. Leider ist das
Gegenteil der Fall. Wird den Fahrgemeinschaften eine eigene Fahrspur zur
Verfügung gestellt, fehlt diese den restlichen Verkehrsteilnehmenden, die notabene die grosse Mehrheit ausmachen. Der Verkehr wird also zusätzlich behindert,
weil die Strassenkapazität vermindert wird.
- Die Kontrolle eines Carpoolings kann nur schwer gewährleistet werden, was
den Missbrauch fördert. Dies zeigt sich im Ausland, wo Fahrspuren speziell für
Fahrgemeinschaften zur Verfügung stehen.
- Die vom Bundesrat zum Carpooling beigebrachten Argumente, die sich auf die
Versuche in den Kantonen Genf und Tessin beziehen, sind aus unserer Sicht nicht
stichhaltig. Die bisherigen Ergebnisse der Versuche in den beiden Kantonen
können keine eindeutigen Auswirkungen aufzeigen. Wir bezweifeln deshalb, dass
die vorgesehenen Massnahmen überhaupt eine Zunahme der Mitfahrgemeinschaften
zur Folge hätten.
- Die Reservierung von Parkplätzen ausschliesslich für Carpooling-Fahrzeuge
lehnt der ACS ebenfalls ab. Eine zusätzliche Beschränkung der Anzahl Parkplätze
ist nicht tolerierbar. Es werden heute bereits genügend Parkplätze für
Elektrofahrzeuge (für Ladestationen auf öffentlichem Grund) beansprucht.
Zu den
hier erwähnten Fragen finden Sie unsere Position zudem im ausgefüllten
Fragebogen, den wir mit diesem Schreiben mitsenden.
Wir danken Ihnen im Voraus bestens für Ihre
Kenntnisnahme und die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.