Vernehmlassung «Teilrevision der Signalisationsverordnung Vereinfachung der Einführung von Tempo-30-Zonen und Carpooling»

25.02.2022

Stellungnahme des Automobil Club der Schweiz ACS

Brief an:
Eidgenössisches Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
Bundeshaus Nord
CH-3003 Bern

Elektronischer Versand: signalisationsverordnung@astra.admin.ch


Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sommaruga
Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Einladung zur Vernehmlassung «Teilrevision der Signalisationsverordnung Vereinfachung der Einführung von Tempo-30-Zonen und Carpooling» und die Möglichkeit einer Stellungnahme.

Als Mitglied von strasseschweiz unterstützt der ACS dessen Stellungnahme zu dieser Vernehmlassung. Die folgenden Punkte sind im Interesse unserer Mitglieder von besonderer Bedeutung, weshalb wir sie hier kurz hervorheben möchten:

Generelle Feststellungen
Der ACS lehnt sämtliche Artikel in der vorliegenden Teilrevision der Signalisationsverordnung ab. Im Jahr 2001 hat sich das Schweizer Stimmvolk mit der deutlichen Ablehnung der Volksinitiative «für mehr Verkehrssicherheit durch Tempo 30 innerorts mit Ausnahmen (Strassen für alle)» klar gegen die flächendeckende Einführung von Tempo-30-Zonen ausgesprochen. Trotzdem möchte der Bundesrat die Einführung von Tempo 30 weiter vereinfachen, was aus unserer Sicht dem Volkswillen widerspricht.

Vereinfachung der Einführung von Tempo-30-Zonen
Der ACS lehnt die Vereinfachung der Einführung von Tempo-30-Zonen aus folgenden Gründen ab:

  • Sie würde den Städten und Gemeinden Tür und Tor öffnen, willkürlich flächendeckend Tempo 30 einzuführen, was wie oben erwähnt, dem Volkswillen klar widersprechen würde. 
  • Mit flächendeckend Tempo 30 im städtischen Raum würde die heutige Strassenhierarchie ausser Kraft gesetzt. 
  • Kommen Verkehrsteilnehmende auf den Durchgangsstrassen nicht mehr schneller voran als im untergeordneten Strassennetz, kommt es erfahrungsgemäss zu Ausweichverkehr in den Wohnquartieren. 
  • Dieser Ausweichverkehr belastet die Wohnquartiere zusätzlich. Damit wird die Wirkung der dort unter der Prämisse des Lärmschutzes eingeführten Tempo-30-Zonen obsolet.
  • Gleichzeitig wird der öffentliche Verkehr (Bus und Tram) verlangsamt, was zum Einsatz zusätzlicher Fahrzeuge und damit zu einer weiteren Verteuerung für die Nutzer des ÖVs führt.
  • Mit der steigenden Anzahl E-Fahrzeugen, ist die Einführung von Tempo-30-Zonen als Lärmschutzmassnahme nicht mehr haltbar.
  • Flächendeckend Tempo 30 führt nicht zu mehr Verkehrssicherheit, ganz im Gegenteil: Schon heute ist festzustellen, dass Velofahrende in Tempo-30-Zonen die Autos überholen.

Mitfahrgemeinschaften (Carpooling) im Fahrverkehr und ruhenden Verkehr
Generell begrüsst der ACS Massnahmen, die den Verkehrsfluss verbessern. Diese müssen aber sinnvoll sein und dieses Ziel auch nachweislich erfüllen können. Die vorgeschlagene Verordnungsanpassung jedoch lehnen wir aus folgenden Gründen ab:

  • Auf einen Fahrspurabbau ist generell zu verzichten, da ein solcher den Verkehrsfluss behindert
  • Mit dem Carpooling soll der Verkehrsfluss verbessert werden. Leider ist das Gegenteil der Fall. Wird den Fahrgemeinschaften eine eigene Fahrspur zur Verfügung gestellt, fehlt diese den restlichen Verkehrsteilnehmenden, die notabene die grosse Mehrheit ausmachen. Der Verkehr wird also zusätzlich behindert, weil die Strassenkapazität vermindert wird.
  • Die Kontrolle eines Carpoolings kann nur schwer gewährleistet werden, was den Missbrauch fördert. Dies zeigt sich im Ausland, wo Fahrspuren speziell für Fahrgemeinschaften zur Verfügung stehen.
  • Die vom Bundesrat zum Carpooling beigebrachten Argumente, die sich auf die Versuche in den Kantonen Genf und Tessin beziehen, sind aus unserer Sicht nicht stichhaltig. Die bisherigen Ergebnisse der Versuche in den beiden Kantonen können keine eindeutigen Auswirkungen aufzeigen. Wir bezweifeln deshalb, dass die vorgesehenen Massnahmen überhaupt eine Zunahme der Mitfahrgemeinschaften zur Folge hätten.
  • Die Reservierung von Parkplätzen ausschliesslich für Carpooling-Fahrzeuge lehnt der ACS ebenfalls ab. Eine zusätzliche Beschränkung der Anzahl Parkplätze ist nicht tolerierbar. Es werden heute bereits genügend Parkplätze für Elektrofahrzeuge (für Ladestationen auf öffentlichem Grund) beansprucht.

Zu den hier erwähnten Fragen finden Sie unsere Position zudem im ausgefüllten Fragebogen, den wir mit diesem Schreiben mitsenden.

Wir danken Ihnen im Voraus bestens für Ihre Kenntnisnahme und die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.

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