Anhörung und öffentliche Mitwirkung zur Teilrevision des Sachplans Verkehr, Teil Programm

21.12.2020

Stellungnahme des Automobil Club der Schweiz ACS

Brief an:

ARE
Sektion Bundesplanungen
3003 Bern

Elektronischer Versand:

sachplanverkehr@are.admin.ch


Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin Sommaruga
Sehr geehrte Damen und Herren

Als aktiver Teil von strasseschweiz unterstützt der ACS dessen Ansicht zur Teilrevision. 

Die folgenden Punkte sind im Interesse unserer Mitglieder von besonderer Bedeutung, weshalb wir sie hier kurz hervorheben möchten:

Generelle Feststellungen:

Gemäss Faktenblatt «Mobilität und Raum 2050: Sachplan Verkehr, Teil Programm», vom 15.09.2020 und Selbstdeklaration des ARE ist der Programmteil des Sachplans Verkehr «das strategische Koordinationsinstrument für Strasse, Schiene, Luft- und Schifffahrt auf nationaler Ebene. Seine Inhalte sind für Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden verbindlich».

Aus Sicht des ACS erfüllt der vorliegende Sachplan Verkehr, Teil Programm diese Vorgaben nicht, denn wir erachten diesen als sehr einseitig. Wir sind der Ansicht, dass der Sach-plan Verkehr alle Verkehrsträger mit einbeziehen sollte. Auch darf er in unseren Augen keine politische Gewichtung der diversen Verkehrsträger machen, da er diese damit gegeneinander ausspielt. Dies gilt es unbedingt zu verhindern.

Grundsätzlich ist der ACS der Ansicht, dass der Inhalt dieser Teilrevision die Entwicklung des motorisierten Individual-verkehrs in ungerechter und unbegründeter Weise blockieren soll. Dadurch werden gleichzeitig die Innovation und die technologische Entwicklung alternativer Antriebssysteme zurückgebunden. Aus unserer Sicht kann und darf sich die zukünftige Mobilität nicht nur auf die Verlagerung auf andere Verkehrsträger sowie das Zurück-drängen des motorisierten Individualverkehrs beschränken. Für den ACS sind vor allem die folgenden Punkte der Teilrevision in Frage zu stellen:

  • Sie enthält viele sachfremde Aspekte.
  • Sie führt zu einer Zentralisierung der Kompetenzen innerhalb der Bundesverwaltung auf Kosten und zum Nachteil der kantonalen und kommunalen Behörden.
  • Sie nimmt viele Entscheidungen vorweg, die noch nicht vom Parlament und der Bevölkerung getroffen worden sind.
  • Sie vollzieht einen offenbaren Paradigmenwechsel in der Verkehrspolitik (180-Grad-Wende), ohne dazu das Parlament und die Öffentlichkeit zu konsultieren.
  • Sie ignoriert die Innovation und die technologischen Fortschritte des motorisierten Individualverkehres.
  • Sie blockiert Strasseninfrastruktur-Projekte, anstatt deren Realisierung zu ermöglichen, die nota bene auf den Entscheidungen des Parlaments und der Bevölkerung beruhen.

Aus Sicht des ACS ist, aufgrund der vorgängig aufgeführten Gründe, die Legitimation des Sachplans Verkehr, Teil Programm in der aktuellen Fassung nicht gegeben. Deshalb verzichten wir auf eine detailliertere Stellungnahme.

Abschliessende Bemerkungen:

Der Automobil Club der Schweiz ACS fordert den Bundesrat auf, die Teilrevision des Programmteils des Sachplans Verkehr integral zu überarbeiten. Um den zukünftigen Mobilitäts-bedürfnissen der Schweizer Bevölkerung und Wirtschaft gerecht zu werden, müssen wir auf das Zusammenspiel der verschiedenen Verkehrsträger setzen. Diese dürfen nicht einseitig gefördert und dadurch gegeneinander ausgespielt werden. Sie müssen alle weiterhin bedarfsgerecht entwickelt werden.

Wir danken Ihnen im Voraus bestens für Ihre Kenntnisnahme und die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.

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