20.10.2022
Eidgenössisches Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundeshaus Nord
3003 Bern
Elektronische Eingabe: V-FA@astra.admin.ch
Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sommaruga, sehr geehrte Damen und Herren
Wir danken Ihnen für die Einladung zur
Vernehmlassung «Fahrzeugvorschriften – Teilrevision von vier Verordnungen des
Strassenverkehrsrechts » und die Möglichkeit einer
Stellungnahme.
Generelle Feststellungen:
Die
Verkehrssicherheit ist Teil der DNA des Automobil Clubs der Schweiz ACS. Die
Unfallprävention auf unseren Strassen stellt deshalb ein wichtiges Tätigkeitsfeld
unseres Clubs dar. Deshalb unterstützen wir grundsätzlich Vorschriften, die zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen, solange diese die freie Wahl des
Fahrzeugs, von dessen Antrieb und des Verkehrsträgers gewährleisten.
Detailliertere Betrachtung:
Folgende Punkte möchten wir jedoch im Interesse unserer Mitglieder hervorheben: Der ACS begrüsst, dass für Oldtimerfahrzeuge erleichterte Prüfanforderungen beim Einbau eines Fremdzündungsmotors, der nicht aus der Epoche stammt, gelten sollen. Im Rahmen der Anpassungen zur Via Sicura wurde seitens des Bundesrates explizit auf die Einführung von Datenschreibern in Motorwagen verzichtet. Wir können deshalb nicht nachvollziehen, weshalb diese Vorschrift nun auf anderem Weg doch eingeführt werden soll. Der ACS lehnt die Vorschrift von Datenschreibern in Personenwagen nicht zuletzt aus Datenschutzgründen ab.
Den von uns ausgefüllten Fragebogen senden wir Ihnen in einem separaten Dokument.
Wir danken Ihnen im Voraus bestens für Ihre Kenntnisnahme und die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.