Vernehmlassung «Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der COVID-19-Krise»

26.07.2020

Stellungnahme des Automobil Club der Schweiz ACS

Brief an:

Frau Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga
Vorsteherin des Eidgenössischen
Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
CH-3003 Bern

Elektronischer Versand:

konsuItationen@bav.admin.ch


Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin Sommaruga
Sehr geehrte Damen und Herren

In Bezug auf die obige Vernehmlassung sind die folgenden Punkte im Interesse der Mitglieder des Automobil Clubs der Schweiz ACS von besonderer Bedeutung, weshalb wir diese hervorheben möchten:

Während der COVID-19-Krise hat der motorisierte Individualverkehr deutlich an Bedeutung gewonnen. Des Weiteren hat der Gütertransport auf der Strasse auch während der Krise sowohl die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs als auch die Entsorgung verlässlich sichergesellt. Im Unterschied zum öffentlichen Verkehr liefert der motorisierte Individualverkehr dem Bund und den Kantonen nach wie vor bedeutende steuerliche Einnahmen, wie die Mineralölsteuer und die LSVA, mit denen unter anderem auch der öffentliche Verkehr mitfinanziert wird.

Die Ertragsausfälle, die dem Nationalstrassen- und Agglomerationsfonds NAF aufgrund der COVID-19-Krise entstehen werden, können zurzeit noch nicht abgeschätzt werden. Zudem ist nicht bekannt, wie diese Ertragslücken kompensiert werden sollen, damit die dringend notwendigen Investitionen in das Schweizer Strassennetz sichergestellt werden können. Der ACS befürchtet, dass der Bund dazu eine Erhöhung der Ab-gaben auf die Treibstoffpreise in Erwägung ziehen könnte, was im wirtschaftlich sehr angespannten Umfeld zu einer weiteren Belastung für Unternehmen und Konsumenten führen würde. Für den bereits stark subventionierten öffentlichen Verkehr, inkl. Schienengüterverkehr, sollen hingegen heute schon CHF 800 Mio. zur Unterstützung reserviert werden und das notabene bevor die definitiven Zahlen im Rahmen der Jahresabschlüsse vorliegen, die eventuelle Verluste definitiv ausweisen.

Aus Sicht des ACS und seiner Mitglieder ist es deshalb fragwürdig, dem öffentlichen Verkehr bei der Zuteilung von Bundesmitteln eine solche Priorität einzuräumen. Die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sind im Besitz von Bund, Kantonen und Gemeinden: Die öffentlich-rechtlichen Körperschaften können daher am Jahresende allfällige Betriebsverluste selbst tragen. Zudem sind von der Krise lediglich die Fahrkarteneinnahmen betroffen. Diese decken nur gerade ein Drittel der Gesamtkosten des öffentlichen Verkehrs. Der Rest wird durch Subventionen, welche durch die Krise nicht tangiert sind, finanziert. Es ist in unseren Augen deshalb inakzeptabel, dass allein der öffentliche Verkehr unterstützt werden soll.

Wir danken Ihnen im Voraus bestens für Ihre Kenntnisnahme und die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.

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