12.07.2023
Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Bundesgasse 3
3003 Bern
Elektronische Eingabe: var@bazg.admin.ch
Sehr geehrte Frau Bundesrätin Keller-Sutter, sehr geehrte Damen und Herren
Wir danken Ihnen für die Einladung zur Stellungnahme im Vernehmlassungs-verfahren «Änderung der Automobilsteuerverordnung: Aufhebung der Befreiung der Elektroautomobile von der Automobilsteuer».
Der Automobil Club der Schweiz ACS setzt sich für Technologievielfalt und dafür ein, dass kein Antriebssystem begünstigt oder bevorzugt wird. Er ist zudem der Meinung, dass alle Benutzer unserer Strasseninfrastruktur ihren Beitrag zu deren Unterhalt und Ausbau leisten müssen.
Deshalb unterstützt der ACS die vom Bundesrat vorgesehene Aufhebung der Befreiung der Elektroautomobile von der Automobilsteuer. Dadurch wird gewährleistet, dass den Steuerausfällen zu Lasten des Nationalstrassen- und Agglomerationsfonds NAF entgegengewirkt werden kann. Zudem wird damit sichergestellt, dass auch Elektroautomobile, wie alle Autos mit anderen Antriebssystemen, ihren Beitrag an den Unterhalt und Ausbau der Strasseninfra-struktur leisten.
Der temporären Kürzung der Einlage aus der Mineralölsteuer in den NAF steht der ACS hingegen skeptisch gegenüber, denn er vertritt die Meinung, dass die Einlage von 10% der Einnahmen aus der Mineralölsteuerteuer bereits minimal ist. Aus seiner Sicht müssten die Einnahmen aus der Mineralölsteuer vollumfänglich zweckgebunden verwendet werden und nicht der allgemeinen Bundeskasse zufliessen. Deshalb verlangt der ACS vom Bundesrat, dass die Dauer und der Umfang einer solchen Kürzung bei der Anpassung der Automobilsteuerver-ordnung genau definiert werden, und zwar mit einer maximalen Dauer bis zum Jahr 2030 und einem maximalen Umfang von 50% des heutigen Anteils, der aus der Mineralölsteuer jährlich in den NAF fliesst. Nach 2030 muss die Einlage aus der Mineralölsteuer in den NAF wieder in der prozentual gleichen Höhe geleistet werden, wie vor der hier angestrebten Ausnahmeregelung.
Da eine Einführung der Abschaffung der Befreiung der Elektroautomobile von der Automobilsteuer per 1. Januar 2024 aus Sicht der Autoimporteure sehr kurzfristig angesetzt ist, vor allem im Hinblick auf die zurzeit sehr langen Lieferfristen, würde der ACS Hand für eine Fristerstreckung bis zum 1. Januar 2025 bieten. Dies jedoch nur auf Elektroautomobile, die von den Kun-den vor dem 1. Januar 2024 bestellt worden sind.
Wir danken Ihnen im Voraus bestens für Ihre Kenntnisnahme und die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.