Am Fahrrand angebrachte Parkverbotslinien (gelb, durchbrochen durch Kreuze) und Parkverbotsfelder (Gelb mit Diagonalkreuz) verbieten das Parkieren an der markierten Stelle. Ist auf dem Parkverbotsfeld eine Aufschrift wie "Taxi" oder eine Kontrollschildnummer, oder das Symbol "Gehbehinderte" oder "Ladestation" markiert, so sind Ein- und Aussteigenlassen von Personen sowie Güterumschlag nur zulässig, wenn Berechtigte nicht behindert werden.