Laut Gesetz darf nur im Schritttempo rückwärtsgefahren werden. Es ist untersagt, über Bahnübergänge oder unübersichtliche Strassenverzweigungen rückwärtszufahren.
Über längere Strecken ist das Rückwärtsfahren nur zulässig, wenn das Wenden oder Weiterfahren nicht möglich ist. Es ist im Gesetz auch festgehalten, dass der Führer es vermeiden soll, das Fahrzeug auf der Fahrbahn zu wenden. An unübersichtlichen Stellen und bei dichtem Verkehr ist das Wenden untersagt.
Bei Fahrzeugen mit beschränkter Sicht nach hinten ist zum Rückwärtsfahren eine Hilfsperson beizuziehen, wenn nicht jede Gefahr ausgeschlossen ist.