Der Strassenverkehr trägt etwa mit einem Drittel zur Feinstaubbelastung bei. Da der Anteil an den Feinstaubemissionen in Städten, Ballungsräumen und in der Nähe viel befahrener Strassen besonders hoch ist, wurde zum Schutz der Gesundheit eine europaweite Feinstaubrichtlinie erlassen, welche den Gemeinden erlaubt, in Ballungszentren Umweltzonen zu definieren.
Auch in vielen Städten Italiens wurden verkehrsbeschränkende Zonen – die «zone a traffico limitato», kurz «ZTL»- eingeführt. In diese Zonen dürfen ausschliesslich Fahrzeuge mit Sondergenehmigung einfahren. Zumeist beschränken sich die ZTL auf den Innenstadtbereich beziehungsweise auf die historische Innenstadt – teilweise gelten generelle Fahrverbote, teilweise ein auf bestimmte Tageszeiten beschränktes Fahrverbot. Die Überwachung der Zufahrt erfolgt zumeist mithilfe von Überwachungskameras, die sämtliche Fahrzeuge bei der Einfahrt in die ZTL registrieren.
Die «zone a traffico limitato» gibt es beispielsweise in den Städten Arezzo, Bologna, Bozen, Florenz, Genua, Grado, Mailand, Neapel, Pisa, Rom, Triest, Turin oder Verona.
Die ZTL-Verkehrstafeln sind mit einem Fahrverbotszeichen und der Aufschrift «zona traffico limitato» versehen. Die genauen Zeiten des Fahrverbots sowie die eventuellen Ausnahmen werden auf Zusatzschildern oder -zeichen unterhalb des Fahrverbotszeichens ausgewiesen. Die Beschilderung weist in den einzelnen italienischen Städten starke Unterschiede auf.
Es gilt zu beachten, dass sich auch gewisse Hotels in einer ZTL-Zone befinden. Um in die Fahrverbotszone einfahren zu dürfen, benötigen Sie eine temporäre Einfahrtsgenehmigung. Avisieren Sie vorab das gebuchte Hotel, dass Sie mit dem Auto anreisen und eine Einfahrtsgenehmigung benötigen. Das Hotelpersonal muss rechtzeitig den Aufenthaltszeitraum und Ihr Kennzeichen bei der Behörde registrieren lassen.
Der Beginn einer begrenzten Verkehrszone ist anhand einer entsprechenden Beschilderung vor Ort erkennbar.