Eine SMS/WhatsApp schreiben oder lesen, den Zielort im Navi eintippen, Schminken, die Haare kämmen.
So normal diese Tätigkeiten im Alltag sind, so ablenkend und damit gefährlich sind sie im Strassenverkehr. Die
BFU-Unfallstatistik spricht hier eine klare Sprache: Schweizweit ist ein Drittel der schweren Unfälle auf Ablenkung
bzw. Unaufmerksamkeit zurückzuführen. Das Risiko für sich und andere Strassenverkehrsteilnehmer ist
das eine, das andere sind die rechtlichen Folgen, die sich aus solchen Ablenkungen für den Lenker ergeben
können. Diese reichen von der einfachen Ordnungsbusse bis zur Bestrafung wegen einfacher oder gar grober
Verkehrsregelverletzung mit Führerausweisentzug.
Das Gesetz schreibt zum einen vor, dass der Lenker sein Fahrzeug ständig so zu beherrschen hat, dass er
seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann. Zum anderen ist der Lenker verpflichtet, seine Aufmerksamkeit
der Strasse und dem Verkehr zuzuwenden. Er darf keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des
Fahrzeuges erschwert.
Ob eine rechtserhebliche Ablenkung vorliegt hängt von den konkreten Umständen ab. Kriterien sind hier beispielsweise
die Dauer der Ablenkung, Blickrichtung, Veränderung der Körperhaltung (z. B. Bücken, zur Seite
drehen), Vereinnahmung der Hände, Verkehrssituation. Als grobe Faustregel lässt sich festhalten: Sobald der
Blick mehr als nur wenige Sekunden vom Verkehrsgeschehen abgewendet wird und/oder Verrichtungen (z. B.
Manipulationen am Handy) vorgenommen werden, bei denen die jederzeitige Beherrschung des Fahrzeuges
nicht mehr sichergestellt ist, wird es rechtlich problematisch. Kommen noch unsichere Fahrweise („Schlangenlinien“)
oder das Verursachen eines Unfalles dazu, fallen die Sanktionen umso härter aus. Dann wir sich mit
Sicherheit auch das Strassenverkehrsamt für den Vorfall interessieren und Massnahmen wie einen Führerausweisentzug
anordnen.
Ein Lenker, der ein SMS/WhatsApp während der Fahrt schreibt, ist hierdurch nicht nur visuell, sondern auch
kognitiv abgelenkt und kann sodann auch motorisch das Fahrzeug nicht mehr ordnungsgemäss (schnell!) bedienen.
In Kombination mit einem hierdurch verursachten (Selbst-)Unfall hat die Rechtsprechung solches Verhalten
auch schon als grobe Verkehrsverletzung beurteilt, was einen Strafregistereintrag und einen mindestens
dreimonatigen Ausweisentzug zur Folge hat.
Ein Lenker, der während der Fahrt auf der Autobahn Manipulationen am Handy vorgenommen hatte („Wischbewegungen)
und Schlangenlinien gefahren war, wurde mit einer Busse von Fr. 500.00 und einem einmonatigen
Führerausweisentzug sanktioniert.
Ein Lenker, welcher sich während der Fahrt die Haare gekämmt und hierbei in den Rückspiegel geblickt hatte,
wobei er Schlangenlinien fuhr und beim Fahrstreifenwechsel den Blinker nicht betätigt hatte, wurde mit einer
Busse von Fr. 200 und einem einmonatigen Führerausweisentzug bestraft.
Ablenkung im Verkehr ist gefährlich und kann gravierende rechtliche Folgen haben. Falls Telefonate im Auto
geführt werden müssen, so sind diese mit Freisprecheinrichtung zu führen. Die Aufmerksamkeit sollte stets auf
den Verkehr gerichtet sein. Ein kurzer Blick auf das Armaturenbrett oder auf das Navi ist hingegen gestattet.
Manipulationen, die über eine kurzes einhändige Drücken einer Taste (z. B. am gut zugänglichen fixierten Navi
oder Handy) hinausgehen, sollten unterlassen werden.