Zusätzlich zu Ihrer ACS Mitgliedschaft fahren Sie mit der ACS Bike Assistance jetzt auch auf Ihrem Fahrrad unbeschwert weiter. Radeln Sie frei und unbesorgt durch Ihren Alltag oder in den Ferien. Wir versichern Ihr Velo oder E-Bike für Pannen- und Unfallhilfe vor Ort.
Bei Panne, Unfall, einer plötzlichen Fahrunfähigkeit oder Diebstahl
des Velos übernehmen wir auch die Kosten für die Rückkehr oder
Weiterreise. So kommen Sie immer sicher an Ihr Ziel.
Organisation und Kostenübernahme für Pannen- und Unfallhilfe vor Ort.
Im Falle eines Unfalls oder einer Panne, einer plötzlichen Fahrunfähigkeit der versicherten Person oder eines Diebstahls des Velos / E-Bikes der versicherten Person übernehmen wir die Rückkehr der versicherten und geschädigten Person an den Wohnort oder die Weiterreise an den Zielort bis zu maximal CHF 300.- (pro Ereignis und geschädigte Person).
Sofern die Rückreise nicht gleichentags möglich ist, übernehmen wir auch eine Übernachtung bis maximal CHF 120.- pro geschädigter versicherter Person.
Schweiz und Fürstentum Lichtenstein
Bei Eintritt des versicherten Ereignisses ist unverzüglich die ACS Assistance zu informieren und deren Zustimmung zu allfälligen Assistance-Massnahmen bzw. zu deren Kostenübernahme einzuholen.
Die ACS Assistance steht rund um die Uhr zur Verfügung +41 44 283 33 77
Wir organisieren für Sie die Unfallhilfe sowie Transport des Fahrrads und des gezogenen
Kinderanhängers in die nächstgelegene Reparaturwerkstatt.
Wir übernehmen die Kosten für die Weiterreise der geschädigten, versicherten Person an den Zielort sowie für die Abholung des reparierten Fahrzeugs bis max. CHF 300.-.
Kosten für die Heimreise ab Zürich werden nicht erstattet. Ist ausschliesslich der Anhänger beschädigt, werden keine Leistungen erbracht.
Sofern kein Mitreisender das Velo zurückführen kann: Organisation und Kostenübernahme der Abholung des Velos des versicherten, geschädigten Mitgliedes und Übernahme der Kosten für die Heimreise des versicherten, geschädigten Mitgliedes bis max. CHF 300.
Versichert sind von der versicherten Person
gelenkte Velos (eigene oder ausgeliehene).
Gemietete Velos sind nicht
versichert.
Eine entladene Batterie ist kein versichertes Ereignis.
Leider nicht, da der Versicherungsschutz ausschliesslich in der
Schweiz und im Fürstentum Lichtenstein gilt.