Die verkehrspolitische Agenda 2022 des ACS

20.02.2022

Auch auf unserer verkehrspolitischen Agenda 2022 des ACS stehen diverse Themen von grosser Tragweite für die Zukunft unserer individuellen Mobilität. So wird uns beispielsweise der Dauerbrenner der Tempo-30-Zonen weiter beschäftigen sowie die Neuauflage des revidierten CO2-Gesetzes und das Thema Mobility Pricing, das auch schon seit längerem auf unserer verkehrspolitischen Agenda steht.

Teilrevision der Signalisationsverordnung
Diese Teilrevision, die sich zurzeit in der Vernehmlassung befindet, beinhaltet zwei sehr brisante Themen mit weitreichenden Konsequenzen für den Verkehrsfluss, vor allem in den Städten und Agglomerationen. Es handelt sich dabei um die Vereinfachung der Einführung von Tempo-30-Zonen und um Carpooling. So sollen Tempo 30- und Begegnungszonen zukünftig ohne vorheriges Gut-achten eingerichtet werden können. Diese Regelung würde den zuständigen Behörden den Weg ebnen, willkürlich Tempo 30 respektive Begegnungszonen anzuordnen, damit die Fahrt durch ihre Stadt beziehungsweise ihre Gemeinde für Autofahrende unattraktiv wird. Des Weiteren ist vorgesehen, dass Mitfahrgemeinschaften separate Fahrspuren (entweder eine eigene Fahrspur oder eine Busspur) nutzen dürfen. Dieser Regelung steht der ACS kritisch gegenüber. Dies einerseits, weil es schwierig wird, die Kontrolle zu gewährleisten. Andererseits bedeutet eine eigene Fahrspur für Mitfahrgemeinschaften einen Spurabbau für alle anderen Verkehrsteilnehmenden, also für die grosse Mehrheit, wodurch der Verkehrsfluss zusätzlich behindert wird.

Revidiertes CO₂-Gesetz 2.0
Nach dem Nein zur Totalrevision des CO₂-Gesetzes am 13. Juni 2021 hat das UVEK kurz vor Weihnachten die neue Fassung, quasi das revidierte CO₂-Gesetz 2.0, in die Vernehmlassung gegeben. Bei diesem sind auch die Ergebnisse des konstruktiven Dialogs eingeflossen, der nach der Ablehnung des letzten Gesetzesvorschlags zwischen dem UVEK und den diversen  Verkehrs-verbänden entstanden ist. Im neuen Gesetz soll auf zusätzliche Abgaben verzichtet werden. Dies freut uns natürlich ganz besonders, da sich der ACS exakt dafür im Abstimmungskampf eingesetzt hat. Wir werden die neue Vorlage genau prüfen und in Zusammenarbeit mit unseren Sektionen eine entsprechende Vernehmlassungsantwort ausarbeiten.

Revision Strassenverkehrsgesetz
Mit der Revision des Strassenverkehrsgesetzes beabsichtigt das UVEK unter anderem diverse Anpassungen bei der Via Sicura. Darunter der Verzicht auf die Regelungen bezüglich der Datenaufzeichnungsgeräte und der Alkoholwegfahrsperre. Dafür haben wir uns von Anfang an eingesetzt und begrüssen deshalb sehr, dass diese Anpassungen nun gemacht werden sollen. Zudem soll die flexiblere Handhabung des Verbots von Rundstreckenrennen in der Schweiz
gesetzlich verankert werden. Selbstverständlich ist das ganz in unserem Sinn, vor allem auch deshalb, weil der Motorrennsport ein wichtiger Pfeiler bei der Entwicklung von verschiedenen Antriebs- und Automatisierungssystemen ist. Wir sind der Meinung, dass ihm deshalb auch in der Schweiz die entsprechenden Möglichkeiten geboten werden sollten. Anlässlich einer Anhörung von der nationalrätlichen Kommission für Fernmeldewesen und Verkehr, KFV-N, durfte der ACS den Kommissionsmitgliedern seine Position zu den diversen Punkten präsentieren. Die Gesetzesvorlage wird voraussichtlich in der Frühlingssession im Nationalrat behandelt.

Mobility Pricing
Im vergangenen Frühling hat der Bundesrat seinen Vorschlag für ein Bundesgesetz über Pilotprojekte zu Mobility Pricing in die Vernehmlassung geschickt. In seiner Vernehmlassungs-antwort hat der ACS das Gesetz in der vorliegenden Form abgelehnt und gleichzeitig eine ganze Reihe von Voraussetzungen aufgelistet, unter denen wir einem solchen Gesetz positiv gegen-überstehen würden. Wesentlich ist dabei für uns unter anderem, dass nur Pilotprojekte zugelassen werden, die ein Verkehrsträger übergreifendes Mobility Pricing beinhalten. Denn wenn nur der motorisierte Individualverkehr berücksichtigt wird, handelt es sich nicht um ein Mobility Pricing, sondern um ein reines Roadpricing, was wir ganz klar ablehnen. 

Selbstverständlich ist die obige Liste nicht abschliessend. Wir bleiben an allen aus unserer Sicht verkehrspolitisch relevanten Themen dran, um die Interessen der Automobilistinnen und Automobilisten zu vertreten.

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