Denn ein Grippekranker fährt Auto wie ein Angetrunkener, fanden Ärzte heraus. Nach ihren Untersuchungen mindert die Krankheit das Konzentrationsvermögen und die Reaktionszeit eines Autofahrers um etwa elf Prozent. Das entspricht einem Blutalkoholwert von 0,5 bis 0,65 Promille.
Grundsätzlich gilt deshalb: Bei Anzeichen einer beeinträchtigten Fahrtüchtigkeit, sei es durch Müdigkeit oder allgemeine Schlappheit, bei auftretender Benommenheit oder Schwindel, aber auch bei Koordinationsproblemen und anderen Einschränkungen, sollte man aufs Autofahren verzichten – im Interesse der eigenen Sicherheit sowie der anderer. Deshalb raten sie nachdrücklich dazu, das Auto so lange stehen zu lassen, bis der Körper wieder seine normale Leistungsfähigkeit erreicht hat. «Finger weg vom Steuer» gilt erst recht bei Fieber sowie den in der Regel verschreibungspflichtigen Medikamenten, zu deren Risiken und Nebenwirkungen Einflüsse auf das zentrale Nervensystem oder das Herz-Kreislauf-System gehören können.
Zwar ist es vom Gesetz her nicht per se verboten, nach der Einnahme von Medikamenten ein Fahrzeug zu führen. Doch jeder Fahrer ist verpflichtet, vor Fahrtantritt selbst seine Fahrtauglichkeit kritisch zu beurteilen. Wer hier fahrlässig handelt, muss gegebenenfalls mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen rechnen. Denn wenn ein nicht fahrtüchtiger Fahrer, möglicherweise unter Medikamenteneinfluss, einen Unfall verursacht, kann ihn dies seinen Versicherungsschutz und seinen Führerschein sowie eine Geldstrafe kosten. Im ungünstigsten Fall droht sogar Gefängnis.