Tempo 30 in unseren Städten

Das Risiko von flächendeckend Tempo 30 in unseren Städten steigt

In den letzten Wochen hat das Bundesgericht einige Entscheide in Bezug auf Rechtsmittel gegen die Einführung von Tempo-30 auf Hauptverkehrsachsen aus Lärmschutzgründen gefällt. Namentlich handelt es sich um Urteile zu Beschwerden in Basel, Zug und Zürich, die allesamt vom Bundesgericht abgeschmettert wurden. Sind diese Urteile nun der Freipass für die Städte, Tempo 30 flächendeckend einzuführen?

Diese Befürchtung liegt leider nahe. Dies vor allem deshalb, weil die Einführung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen meist politisch motiviert ist. Das zeigt sich daran, dass mittlerweile auch auf vielen Hauptverkehrsachsen Tempo 30 eingeführt werden soll, obwohl an diesen Strassen nur wenige Einwohner von einer Lärmsanierung profitieren könnten.

Der ACS ist seit mehreren Jahren an vorderster Front sehr aktiv bei der Bekämpfung von Tempo 30-Zonen. Allen voran die Sektionen beider Basel und Zürich, welche zahlreiche Rechtsmittel eingereicht haben und einige davon, namentlich solche, die Hauptverkehrsachsen betreffen, auch bis ans Bundesgericht weitergezogen haben. Der ACS ist nicht generell gegen Tempo 30. Er befürwortet solche Temporeduktionen aber nur, wenn sie aus Gründen der Verkehrssicherheit sinnvoll sind. Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen als Lärmschutzmassnahme lehnt er aber kategorisch ab. Aus unserer Sicht muss der Verkehrszu- und -abfluss in den Städten gewährleistet bleiben. Deshalb muss auf Hauptverkehrsachsen, wie bis anhin, generell Tempo 50 gelten.

Weshalb breitet sich Tempo 30 immer weiter aus?

Gemäss Lärmschutzverordnung des Bundes stehen den Eigentümern der Strassen, also den Städten und Gemeinden, drei Sanierungsmassnahmen zur Verfügung, um ihre Bevölkerung vor einer übermässigen Lärmbelastung zu schützen. Es sind dies Schallschutzfenster, Flüsterbeläge (die effektivste Massnahme) und Temporeduktion (die Massnahme, die mit dem geringsten Aufwand verbunden ist). Das bedeutet, dass die meist rot-grün geprägten Regierungen in den Städten unter dem Deckmantel des Lärmschutzes, ihr Ziel den motorisierten Verkehr ganz aus den Städten zu verdrängen, durch die zunehmende Verlangsamung und der damit verbundenen Behinderung des Verkehrsflusses, durchsetzen können.

Allerdings vergessen sie dabei, dass rund zwei Drittel der Fahrten im öffentlichen Verkehr auf der Strasse stattfindet, nämlich in Trams und Bussen. Vor allem die Busse werden durch die Temporeduktion auf Hauptverkehrsachsen ebenfalls verlangsamt und damit stark verteuert. Denn durch die Temporeduktion müssen auf denselben Kursen mehr Fahrzeuge eingesetzt werden, damit die Fahrpläne eingehalten werden können. Zudem ist zu befürchten, dass mit Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen der Ausweichverkehr in den Quartieren zunehmen wird. Da beisst sich doch die Katze definitiv in den Schwanz, oder?

Noch stehen weitere Bundesgerichtsentscheide bezüglich Tempo 30 aus, aber die Stossrichtung der obersten Instanz ist klar. Der ACS wird sich auch weiterhin auf lokaler und regionaler Ebene direkt gegen die Einführung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen wehren. Zusätzlich werden wir auf Bundesebene, soweit möglich, Einfluss nehmen, dass gesetzliche Regelungen getroffen werden, um Tempo 30 flächendeckend zu verhindern. Ein erster Schritt ist die Unterstützung der parlamentarischen Initiative von Gregor Rutz, welche verlangt, dass Tempo 50 generell auf Hauptverkehrsachsen gesetzlich vorgeschrieben wird. Damit könnte dem grassierenden Tempo 30-Wahnsinn ein Ende gesetzt werden.

Thomas Hurter
Zentralpräsident
Automobil Club der Schweiz

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