Die Tage werden kürzer, Nebel, die tiefstehende Sonne oder querendes Wild nehmen als Gefahren im Strassenverkehr zu.
Bei Nebel sollte langsamer, vorsichtiger und mit ausreichend Abstand gefahren werden. Zudem müssen sich Autofahrer auf rasches Bremsen einstellen. Überholmanöver und Ablenkungen sind möglichst zu vermeiden, warnen die ACS Experten. Scheinwerfer und Leuchten des Fahrzeugs sollten aussen frei von Schmutz sein und innen keine Feuchtigkeit aufweisen. Ausserdem sollten Autofahrer manuell das Abblendlicht einschalten. Tagfahrlicht allein reicht bei Nebel nicht aus, da in den meisten Fällen die Rückleuchten ausgeklammert sind, und die Lichtautomatik vieler Fahrzeuge schaltet Abblendlicht nur bei Dunkelheit zu.
Das Nebelschlusslicht muss ohnehin manuell eingeschaltet werden. Es darf inner- wie ausserorts nur bei Sichtweiten unter 50 Metern benutzt werden. Wird die Sicht besser, muss die Nebelschlussleuchte wieder ausgeschaltet werden, sonst droht eine Geldbusse. Nebelscheinwerfer dagegen dürfen immer dann eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite erheblich reduziert ist. Sobald sich die Sichtverhältnisse bessern, müssen aber auch sie wieder ausgeschaltet werden.
Unterschätzt wird häufig die Gefahr durch Blendung. Wenn die Sonne während des morgendlichen und abendlichen Berufsverkehrs auf- oder untergeht, steigt das Unfallrisiko. Um dann Ampeln, Verkehrszeichen und vor allem andere Verkehrsteilnehmer gut zu erkennen, sollte die Frontscheibe sauber, die Scheibenwischer funktionstüchtig und das Wischwasser immer aufgefüllt sein. Ratsam ist ausserdem eine Sonnenbrille. Auch bei drohender Blendung gilt: Abstand halten, vorausschauend und mit angemessener Geschwindigkeit fahren. Mit eingeschaltetem Abblend- oder Tagfahrlicht erhöht sich die eigene Sichtbarkeit.
Im Herbst müssen Autofahrer in den Morgen- und Abendstunden ebenfalls mit häufigerem Wildwechsel rechnen. Die grösste Gefahr dabei droht an unübersichtlichen Wald- und Feldrändern in der Dämmerung und bei Dunkelheit. An solchen Stellen gilt: Fuss vom Gas, ausreichend Abstand zum Vordermann halten und den Fahrbahnrand beobachten. Befindet sich ein Tier bereits auf der Fahrbahn oder am Fahrbahnrand, sollten Autofahrer bremsen, das Fernlicht ausschalten und durch Hupen versuchen, das Wild zu vertreiben. Mit den Scheinwerfern aufzublenden, kann die Tiere irritieren und sie verlieren die Orientierung. Quert ein Reh oder Wildschwein die Fahrbahn, muss immer auch mit weiteren Tieren gerechnet werden.
Ist ein Zusammenstoss nicht zu vermeiden, sollte auf keinen Fall das Steuer herumgerissen werden. Die Gefahren für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer sind bei Ausweichmanövern in der Regel höher als der Zusammenstoss mit dem Wild. Sicherer ist es, so stark wie möglich zu bremsen und das Fahrzeug nach einer unvermeidbaren Wildkollision kontrolliert zum Stillstand zu bringen. Anschliessend das Auto mit Warnblinkanlage am Strassenrand parken und mit angezogener Warnweste das Warndreieck aufstellen. Dann muss die Polizei (Notruf 117) angerufen werden. Der Unfall wird dann entweder von der Polizei oder vom zuständigen Wildhüter protokolliert. Wer den Vorfall nicht meldet oder dies erst am nächsten Tag tut, muss mit einer Busse rechnen. Die Polizei oder der Wildhüter stellen die Wildunfallbescheinigung aus, die der Autofahrer zur Schadenregulierung mit der Versicherung benötigt.
Text red/aum / Bild ampnet