19.3708 s Motion Schmid
Martin: Anpassung der gesetzlichen Grundlage für das E-Bike mit Tretunterstützung
bis 25 Stundenkilometer
Der ACS lehnt
diese Motion ab mit folgender Begründung:
- E-Bikes, deren Verbreitung
in den letzten Jahren stark zugenommen hat, sind Teil unserer individuellen Mobilität.
Leider haben auch die Unfälle mit E-Bikes in den vergangenen Jahren laufend
zugenommen.
- Die Verkehrssicherheit
ist dem ACS ein sehr wichtiges Anliegen. Aufgrund des Tempos, welches E-Bikes
mit Tretunterstützung bis 25km/h erreichen können, verlängert sich ihr
Bremsweg, wodurch das Unfallrisiko erhöht wird, weil weniger Zeit bleibt, auf unerwartete Verkehrssituationen zu reagieren.
- Zudem
ist das Beherrschen eines E-Bikes auch aufgrund seines höheren Gewichts anspruchsvoller als dies bei herkömmlichen Fahrrädern der Fall
ist. Zusätzlich müssen die E-Biker, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer, das
Verkehrsgeschehen laufend im Auge behalten sowie die Verkehrsregeln beherrschen
und beachten. Dies alles kann bei Kindern unter 14 und Jugendlichen unter 16
Jahren zu einer Überforderung führen.
- Ausserdem gehören
Kinder zu den am meisten gefährdeten Verkehrsteilnehmern, da sie aufgrund ihres
motorischen und kognitiven Entwicklungsstandes und der fehlenden Erfahrung
Verkehrssituationen und Gefahren noch nicht verlässlich einschätzen und adäquat
darauf reagieren.
- Des
Weiteren werden E-Bikes von anderen Verkehrsteilnehmenden leicht übersehen oder
zu spät wahrgenommen. Da ein herkömmliches Fahrrad auf den ersten Blick kaum
von einem E-Bike zu unterscheiden ist, wird das Tempo von E-Bikes oft
unterschätzt.
- Aus den oben genannten Gründen unterstützt der
ACS die bisherige Regelung, dass Jugendliche von 14 bis 16 Jahren für die
Benutzung eines E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25km/h eine Theorieprüfung
ablegen müssen und lehnt eine Senkung des Mindestalters auf 12 Jahre ab.