Verkehrsvorlagen der Sommersession 2019

03.06.2019

Beide Räte

18.065 n: Agglomerationsverkehr. Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019

und

18.066 n: Nationalstrassen 2020-2023, Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen und Verpflichtungskredit. Zahlungsrahmen

Der ACS unterstützt diese Verpflichtungskredite mit folgender Begründung: 

  • Mit den vorliegenden Erweiterungsplänen des Nationalstrassennetzes will der Bundesrat bestehende Engpässe beseitigen und künftige vermeiden. Der Schwerpunkt des Ausbaus liegt in den städtischen Agglomerationen. Dabei werden dringliche, weit fortgeschrittene Projekte aus allen Landesregionen realisiert. 
  • Die Fertigstellung unseres Nationalstrassennetzes ist aus unserer Sicht dringend notwendig und sollte, wie vom Bundesrat geplant realisiert werden. Verzögerungen sind hier unbedingt zu vermeiden. Deshalb sollten diese Verpflichtungskredite vom Parlament gesprochen werden.

Nationalrat

17.3569 n: Motion (Allemann) Hardegger – Umweltzonen zum Schutz vor gesundheitsgefährdender Luftverunreinigung ermöglichen

Der ACS lehnt diese Motion ab mit folgender Begründung: 

  • Umweltzonen würden zu Ausweich- und Umwegverkehr in den benachbarten Quartieren führen. Daher leisten sie keinen positiven Beitrag zur Verbesserung unserer Luftqualität. 
  • Der administrative Aufwand für die Einrichtung solcher Zonen wäre viel zu gross.

17.3570 n: Motion (Allemann) Hardegger – Saubere Luft als wichtigstes Gut. Strengere Abgasnormen für Dieselfahrzeuge ohne Übergangsfrist einführen.

Der ACS lehnt diese Motion ab mit der folgenden Begründung: 

  • Der ACS ist gegen die Verunglimpfung und die Diskriminierung einer einzelnen Antriebskategorie von Fahrzeugen. 
  • Dank Dieselfahrzeugen konnte der CO2 Ausstoss massiv gesenkt werden. 
  • Aus unserer Sicht gibt es keinen Grund, strengere Abgasnormen für Dieselfahrzeuge einzuführen. Gerade Fahrzeuge der neusten Generation belasten die Umwelt kaum noch. 
  • Der ACS unterstützt eine Weiterentwicklung aller verschiedenen Antriebstechnologien, um sicherzustellen, dass die richtige Technologie am richtigen Ort eingesetzt werden kann. 
  • Bei Fahrzeugen sämtlicher Antriebskategorien muss auch immer die Energiebilanz des gesamten Lebenszyklus in Betracht gezogen werden.

Ständerat

17.462 n parlamentarische Initiative Rutz Gregor - Verkehrsfluss auf Hauptverkehrsachsen nicht verunmöglichen

Der ACS unterstützt die pa. Iv. von Gregor Rutz mit der folgenden Begründung: 

  • Der Verkehrsfluss auf den Hauptverkehrsachsen muss, im Hinblick auf die zunehmende Verkehrsbelastung, weiterhin gewährleistet werden. 
  • Die gesetzliche Verankerung von generell Tempo 50 auf Hauptverkehrsachsen, ist das einzig probate Mittel, um die Wahrung der Strassenhierarchie sicherzustellen. 
  • Mit der Präzisierung, dass dieser Grundsatz nur aus Gründen der Sicherheit und insbesondere nicht aus Lärmschutzgründen, umgangen werden kann, wird der willkürlichen Einführung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen Einhalt geboten. 
  • Tempo-30-Zonen auf diesen verkehrsorientierten Strassen stehen der Bündelung des Verkehrs entgegen und führen stattdessen zu mehr Lärm, Umwegverkehr und weniger Sicherheit in den Quartieren. 
  • Der Bund investiert neben den Nationalstrassen, schweizweit in den Agglomerationsverkehr, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Deshalb sind bezüglich Sicherstellung des Verkehrsflusses auch die Kantone in der Pflicht.

19.3084 s Interpellation Caroni – Kommen E-Führerschein und E-Reisedokumente?

Der ACS unterstützt die Bestrebungen sowohl Führerschein als auch Reisedokumente zu digitalisieren unter folgenden Voraussetzungen

  • Digitaler Führerausweis und digitale Reisedokumente müssen nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland akzeptiert werden. Erst wenn dies sichergestellt ist, macht deren Einführung Sinn. 
  • Die Übergangsfristen müssen so angesetzt werden, dass bestehende Reisedokumente erst nach Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer mit entsprechenden E-Reisedokumenten ersetzt werden können. 
  • Beim E-Fahrausweis muss ebenfalls eine entsprechende Frist gewährleistet sein. Zusätzlich müssen die Kosten für den Wechsel zum E-Führerschein so tief wie möglich gehalten werden.

19.3083 s Interpellation Caroni – CH-Kleber im Nummernschild. Einfache Lösung statt Verfassungsänderung

Der ACS lehnt eine Verfassungsänderung, welche die Integration des CH-Klebers ins Nummernschild vorschreibt, ab mit folgender Begründung: 

  • Das Landeszeichen muss lediglich für Fahrten ins Ausland angebracht werden. Dafür erfüllt der bestehende CH-Kleber seinen Zweck und ist sowohl einfach in der Anwendung als auch kostengünstig. 
  • Eine Verfassungsänderung zwecks Integration des CH-Zeichens ins Nummernschild ist völlig übertrieben. Ein Wechsel der Kontrollschilder an allen immatrikulierten Fahrzeugen, würde grosse Kosten und einen riesigen, administrativen Aufwand nach sich ziehen. Hier stellt sich gleichzeitig die Frage, wer diese Umstellung bezahlen soll. 
  • Sollte zu einem späteren Zeitpunkt aus Kapazitätsgründen die Kontrollschilder neu konzipiert werden, würde eine Integration des CH-Klebers durchaus Sinn machen.

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