Der ACS Schweiz unterstützt sowohl die Motion Gschwind als auch die parlamentarische Initiative Rieder aus den folgenden Gründen:
- Im Interesse der Verkehrssicherheit dürfen Geschwindigkeitsübertretungen zwar
weiterhin nicht toleriert werden, aber der ACS verlangt, dass die Gerichte zukünftig einen Ermessenspielraum erhalten, der Ihnen durch gesetzlich verankerte Richtlinien ermöglicht, das Verschulden angemessen beurteilen zu können.
- Da die bisherige Mindeststrafe nach Via sicura in keinem Verhältnis zu deren
anderer Straftaten steht, ist die geforderte Änderung des Artikels 90 Absatz 3
SVG zu begrüssen.
Der ACS unterstützt die Motion Burkhard mit der folgenden Begründung:
- Das Rechtsvorbeifahren ermöglicht eine optimalere Bewirtschaftung der Autobahnen und Autostrassen und wurde schon in mehreren politischen Vorstössen
gefordert. Der ACS ist erfreut, dass der BR diesbezüglich endlich Handlungsbedarf sieht.
- Mit der Beibehaltung des Rechtsüberholverbots, wird die Verkehrssicherheit
nicht beeinträchtigt.
- Die Abgrenzung zwischen Rechtsvorbeifahren und Rechtsüberholen muss aber
klar geregelt werden.
Der ACS unterstützt die Motion Nantermod aus folgenden Beweggründen:
- Der ACS ist ebenfalls der Meinung, dass ein einziger Führerausweis für alle
Fahrzeuge der Kategorie B genügt, da eine Unterscheidung zwischen berufsmässigem Personentransport und «normaler» Verwendung von Personenwagen
überholt ist.