Stellungnahme des Automobil Club der Schweiz ACS
Brief an:
Eidgenössisches Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
Bundeshaus Nord
CH-3003 Bern
Elektronischer Versand:
vernehmlassungen@astra.admin.ch
Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sommaruga
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir danken Ihnen für die Einladung zur
Vernehmlassung «Bundesgesetz über Pilotprojekte zu Mobility-Pricing» und die
Möglichkeit einer Stellungnahme.
Als Mitglied von
strasseschweiz unterstützt der ACS dessen Ansicht zu diesem
Bundesgesetzentwurf. Die folgenden Punkte sind im Interesse unserer Mitglieder
von besonderer Bedeutung, weshalb wir sie hier kurz hervorheben möchten:
Generelle Feststellungen:
Mobilität ist ein Grundrecht, das nicht in Frage gestellt
werden darf. Zudem ist Mobilität eines der Grundbedürfnisse des Menschen und
ist ein Schlüsselfaktor unseres Wohlstandes. Sie verbindet Menschen, ermöglicht
den Austausch und stellt die Versorgung mit Gütern des alltäglichen Bedarfs
sowie die Entsorgung von Abfällen sicher.
Stellungnahme zum vorliegenden
Bundesgesetzentwurf:
Der
Automobil Club der Schweiz ACS lehnt die das Bundesgesetz über Pilotprojekte zu
Mobility Pricing in der vorliegenden Form ab.
Wir könnten solche Pilotprojekte nur
gutheissen, wenn unter anderem alle folgenden Rahmenbedingungen erfüllt würden:
- Wenn ausschliesslich
Pilotprojekte zugelassen würden, welche ein verkehrsträgerübergreifendes
Mobility Pricing beinhalten, d.h. dass die Projekte sowohl den motorisierten
Individualverkehr als auch den öffentlichen Verkehr mit einbeziehen.
Pilotprojekte, die nur den motorisierten Individualverkehr mit einbeziehen,
lehnt der ACS strikt ab, da es sich dabei nicht um ein Mobility Pricing,
sondern um ein reines Roadpricing handelt.
- Wenn das Mobility Pricing die
Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur bezweckt (was im vorliegenden
Bundesgesetzentwurf nicht erwähnt wird) und die bisherigen Abgaben aufgehoben
werden. D.h. die mit Mobility Pricing entstehenden Kosten dürfen nicht zu
bestehenden Abgaben dazukommen.
- Wenn die freie Wahl der Art der
Fortbewegung (Zeit und Transportmittel) garantiert und gleichzeitig dafür
gesorgt wird, dass eine Benachteiligung der Personen in den Randgebieten, die
auf den motorisierten Individualverkehr angewiesen sind, ausgeschlossen werden
kann.
-
Wenn das Mobility Pricing nicht zum
Brechen der Verkehrsspitzen eingesetzt würde, da es nicht allen
Verkehrsteilnehmern möglich ist, die Zeiten, in denen sie unterwegs sind selber
zu wählen.
-
Wenn sichergestellt würde, dass
die Pilotprojekte zeitlich auf maximal sechs Monate befristet wären und dass
sie auf der Basis von gesetzlich klar formulierten und messbaren Zielen, auch
tatsächlich die entsprechenden Erkenntnisse liefern.
-
Wenn ausschliesslich,
verkehrsträgerübergreifende Pilotprojekte auf der nationalen Verkehrsinfrastruktur
zugelassen würden.
-
Wenn die Bereitschaft vorhanden ist, dass sämtliche Verkehrsträger
ihre vollen Kosten aufzeigen und ihren Beitrag zur Finanzierung der
Verkehrsinfrastruktur leisten.
Wir danken Ihnen im Voraus bestens für Ihre
Kenntnisnahme und die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.