Der ACS lehnt diese Motion mit folgender Begründung ab:
- Die Verkehrssicherheit ist für den ACS ein Themenschwerpunkt im
Strassenverkehr. Er setzt sich für sinnvolle Massnahmen ein, welche die
Sicherheit im Verkehr nachweislich fördern.
- Die grosse Mehrheit der Unfallschwerpunkte in der Schweiz liegt
innerorts und nicht ausserorts.
- Es gibt aus unserer Sicht deshalb keinen Grund, die Höchstgeschwindigkeit
auf Nebenstrassen ausserorts ohne Mittelmarkierung generell auf 60 km/h
(anstatt 80 km/h) zu senken.
- Der Verkehrsfluss darf nicht unnötig eingeschränkt werden.
- Dort, wo es für die Verkehrssicherheit effektiv förderlich ist, ist
es bereits heute möglich, die Geschwindigkeit entsprechend anzupassen.
Eine grundsätzliche Reduktion der Geschwindigkeit sollte es jedoch nicht
geben.
Der ACS lehnt dieses Postulat mit folgender Begründung ab:
-
Die Verwendung der Mittel, die im Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds
NAF liegen, ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Gesetz wurde 2017 vom
Schweizer Stimmvolk angenommen.
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Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament bereits regelmässig, in der
Regel alle vier Jahre, eine Botschaft mit den konkreten Projekten oder Programmen
und den entsprechenden Verpflichtungskrediten. In diesem Rahmen gibt er
auch Auskunft darüber, welche Ergebnisse die Prüfung der entsprechenden Vorlage
bezüglich Auswirkungen auf die Umwelt ergeben hat.
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Zudem durchlaufen alle Projekte bis zur Realisierung die ordentlichen
umwelt- und raumplanungsrechtlichen Verfahren, um sicherzustellen, dass
sie die Anforderungen der Umweltgesetzgebung einhalten.
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Ein weiterer Bericht seitens des Bundesrats macht keinen Sinn, er
bedeutet nur zusätzlichen Aufwand, ohne dass er neue Erkenntnisse bringt.