Die Geschwindigkeit muss den Sichtverhältnissen angepasst werden. Bei eingeschränkter Sicht gilt grundsätzlich: Fuss vom Gas, vorausschauend fahren und bremsbereit sein. Überholmanöver auf zweispurigen Überlandstrassen sind tabu. Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sollte identisch mit der gefahrenen Geschwindigkeit sein. Das heisst, bei Tempo 50 sollte man 50 Meter Abstand halten.
Der ACS rät, im Herbst grundsätzlich auch tagsüber mit Abblendlicht fahren. Auf Fernlicht sollte verzichtet werden, es verschlechtert die Sicht noch weiter. Hilfreich sind dagegen Nebelscheinwerfer, die das Licht flach über die Strasse streuen. Sie dürfen auch bei starkem Regen eingeschaltet werden.
Im Herbst und Winter reicht das Tagfahrlicht meist nicht aus, weil auch tagsüber schlechte Sicht herrscht und die Dämmerung früher einsetzt. Dann sollte der Fahrer auch bei Lichtautomatik das Abblendlicht einschalten. Zudem befinden sich die Tagfahrleuchten meist nur vorn, hinten bleibt das Auto unbeleuchtet.
Bei Sichtweiten unter 50 Metern erlaubt der Gesetzgeber maximal 50 km/h. Erst dann dürfen Nebelschlussleuchten eingeschaltet werden. Als Orientierung gelten die Leitpfosten am Strassenrand, die auf Landstrassen und Autobahnen im 50-Meter-Abstand stehen. Wenn die Sicht besser wird, müssen die Nebelschlussleuchten wieder ausgeschaltet werden.
Wenn die Augen durch das lange Starren in die Nebelwand brennen, empfiehlt sich eine Pause. Dabei ist besonders vorsichtig der Parkplatz anzusteuern, denn Fussgänger sind im Dunst erst spät und schlecht zu sehen.
Bei Pausen und Tankstopps sollten zudem Scheinwerfer und Leuchten überprüft, Schmutz entfernen und Feuchtigkeit beseitigt werden. Gegebenenfalls ist während der Fahrt mit dem Gebläse die Frontscheibe von innen freizumachen. Regelmässig sind die Scheiben von innen und aussen zu reinigen. Wischerblätter, die von Frost und Eis stark in Mitleidenschaft gezogen wurden, müssen ausgewechselt werden.
Autor: nic