15.11.2024
Parkplätze an der Seestrasse in Thalwil bleiben erhalten
Der Automobil Club der Schweiz (ACS), Sektion Zürich, freut sich über den positiven Ausgang des Rekursverfahrens um die Parkplätze an der Seestrasse in Thalwil.
Die Kantonspolizei hat die ursprünglich verfügte Aufhebung dieser 18 Parkplätze nach eingehender Prüfung aufgrund der eingereichten Rekursschrift aufgehoben. Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich hat daraufhin den Rekurs als gegenstandslos abgeschrieben und den Rekurrenten, darunter dem ACS, eine Parteientschädigung von 1'400 Franken zugesprochen.
Die Parteientschädigung ist eine seltene Anerkennung im Verwaltungsrecht und unterstreicht die Bedeutung und Berechtigung der vorgebrachten Argumente.
Ein starkes Signal
Dieser Entscheid ist ein wichtiger Erfolg für die Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur. Der ACS Zürich setzt sich konsequent für die Interessen der Automobilistinnen und Automobilisten ein und begrüsst die Einsicht der zuständigen Behörden, dass die Aufhebung der Parkplätze nicht gerechtfertigt war.
«Es ist erfreulich zu sehen, dass unsere Argumente Gehör gefunden haben und die Interessen der Mobilität in Zürich ernst genommen werden», sagt Ruth Enzler, Präsidentin der ACS Sektion Zürich. «Dieser Entscheid zeigt, wie wichtig ein engagiertes Eintreten für die Rechte der Autofahrer ist.»
Gastrounternehmer Péclard gehörte zu den Rekurrenten
Zu den Hauptrekurrenten zählten der Gastrounternehmer Michel Péclard, Betreiber des Seerestaurants Portofino, und Marcel Capecchi, Eigentümer des Portofino, deren Restaurant direkt an den betroffenen Parkplätzen an der Seestrasse liegt. Für sie wäre die Aufhebung der Parkplätze ein erheblicher Nachteil gewesen. «Die Erreichbarkeit meiner Lokale ist entscheidend für den Betrieb und den Komfort meiner Gäste», betont Péclard. «Der positive Ausgang dieses Verfahrens ist daher ein wichtiges Signal für lokale Unternehmen und ihre Kunden.»
Unterstützung durch die ACS Beschwerdestelle
Die Beschwerdestelle Verkehrspolitik des ACS wurde im Frühling 2024 durch die ACS Sektion Zürich lanciert und vertritt seit ihrer Gründung bereits zahlreiche Anliegen.
Die Beschwerdestelle ist eine Anlaufstelle für ACS Mitglieder, die mit Verkehrsanordnungen in ihren Gemeinden oder im Kanton Zürich konfrontiert sind, etwa beim Abbau von Parkplätzen oder bei Geschwindigkeitsregelungen. «Durch die Unterstützung unserer Experten können wir gemeinsam mit den betroffenen ACS Mitgliedern ein Auge auf problematische Verkehrsanordnungen werfen und diese auf ihre juristische Haltbarkeit und verkehrstechnische Sinnhaftigkeit überprüfen», sagt Ruth Enzler.
Kontakt und weitere Informationen
Wir stehen Ihnen gerne für Interviews und weitere
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Dr. Ruth Enzler
Präsidentin
ACS Sektion Zürich
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Automobil Club der Schweiz
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