Stadtrat Wolff missbraucht Beteiligungsverfahren Bellerivestrasse als Feigenblatt

Stadtrat Richard Wolff hat mit seinem Vorpreschen an der Bellerivestrasse das ganze Beteiligungsverfahren als Alibiübung enttarnt. In seiner Gegenwart getroffene und protokollierte Abmachungen wurden gebrochen. Mangels echter Einflussmöglichkeiten ziehen sich die unterzeichnenden Verbände geschlossen aus dem Beteiligungsverfahren zurück. Überdies hat sein Departement fälschlicherweise versucht, den Eindruck zu erwecken, der Kahlschlag an der Bellerivestrasse sei mit dem Kanton koordiniert worden.


Die Teilnehmer am Beteiligungsverfahren zur Bellerivestrasse hatten in ihrem zweiten Workshop ohne Gegenstimme beschlossen, dass das Tiefbaudepartement die Parameter für einen möglichen Verkehrsversuch erarbeiten und in einem dritten Workshop präsentieren soll (siehe Protokollauszug auf Seite 2). Erst dann hätten die Teilnehmer entschieden, ob und in welcher Form ein Verkehrsversuch durchgeführt werden soll. Die Einladung für diesen dritten Workshop traf gestern ein. Er findet im Dezember 2020 statt. Damit haben die Teilnehmer bisher weder festgelegt, ob ein Verkehrsversuch gewünscht wird, noch, wie dieser ausgestaltet sein soll.

Dies hielt Stadtrat Wolff nicht davon ab, den verblüfften Gemeinderätinnen, Gemeinderäten und Medienvertreter anlässlich der gestrigen Gemeinderatssitzung zu eröffnen, dass die Bellerivestrasse im Jahr 2021, und zwar pikanterweise nur während der Velosaison, zwecks Verkehrsversuch auf zwei Spuren halbiert werden soll. Dabei handelt sich um die radikalste der vom Tiefbaudepartement überhaupt zur Diskussion zugelassenen drei Varianten. Stadtrat Wolff hat damit die Verzögerungen durch Corona genutzt, um vollendete Tatsachen zu schaffen und die wirtschaftsbewussten Stimmen im Beteiligungsverfahren auszubooten. Zugleich hat er das allen Teilnehmern auferlegte Schweigegebot vor Abschluss des vereinbarten, protokollarisch festgehaltenen Verfahrens selber gebrochen.

Nachdem Stadtrat Wolff an den Teilnehmern vorbei eigenmächtig sowohl einen Realisierungs-, wie auch einen Variantenentscheid getroffen hat, hat sich das Beteiligungsverfahren als reine Face entpuppt. Aus diesem Grund ziehen sich die unterzeichnenden Verbände per sofort und geschlossen aus dem Beteiligungsverfahren zurück, womit dieses seine Legitimität verliert. Wir sind nicht bereit, uns als Feigenblatt für radikale politische Vorhaben zur Verfügung zu stellen, ohne auch nur ansatzweise gehört zu werden.

Dass das Tiefbaudepartement in einem gestern an die Teilnehmer des Beteiligungsverfahrens versendeten E-Mail überdies auch noch fälschlicherweise behauptet hat, das Vorgehen an der Bellerivestrasse sei mit dem Kanton koordiniert worden, um dann nur wenige Stunden später kleinlaut nachzuschieben, es habe keine Koordination, sondern lediglich eine einseitige Information stattgefunden, erschüttert das Vertrauensverhältnis zum zuständigen Stadtrat zusätzlich. Wir geben zu bedenken, dass im vorliegenden Fall an der Stadtgrenze durchaus Koordinationsbedarf bestehen könnte. Darüber hinaus ist wohl auch die Einhaltung von § 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung zu koordinieren. Der Kanton als Zahlmeister ist gefordert, genau hinzuschauen.

Für die unterzeichnenden Verbände stellt sich ganz generell die Frage, auf welcher Basis die Zusammenarbeit mit der Zürcher Stadtregierung vertrauensvoll gestaltet werden kann, wenn solche Beispiele Schule machen. Eine Zusammenarbeit, die gerade in der jetzigen Lage dringend nötig wäre.

ACS Sektion Zürich:                                                                    Lorenz Knecht, 079 695 88 55

Protokollauszug des Beschlusses der Begleitgruppe anlässlich des letzten Workshops

Moderator: «Wer könnte so einem Vorgehen zustimmen? Wer könnte dem zustimmen, dass ein Versuchsbetrieb überlegt – nicht durchgeführt – sondern überlegt wird? Es gibt drei Möglichkeiten, sich zu äussern: Zustimmen, ablehnen, «Ich weiss es noch nicht, ich melde mich noch».»

(…)

Teilnehmer X: «Die Verwaltung muss ja arbeiten können. Und wenn wir jetzt sagen, das finden wir alles doof, der Versuch kommt überhaupt nicht in Frage, dann gäbe es für sie keine Veranlassung, da eine Leistung zu erbringen. So wie ich Herr Emmenegger interpretiere, fragt er uns jetzt: Sollen wir der Verwaltung und Herrn Wolff sagen: Überlegt euch mal ein Konzept, wie ihr das machen würdet, wie lange, wo, wie, was und die Parameter dazu. An einer nächsten Sitzung können wir dann sagen, unter diesen Rahmenbeding möchte ich den Versuchsbetrieb nicht oder doch. Aber heute geht es, so wie ich das verstanden habe, noch nicht darum. Sondern nur darum, sollen sie sich Überlegungen machen und uns das beim nächsten Mal präsentieren.»

Moderator: «Danke für die Zusammenfassung. Wer könnte einem solchen Vorgehen zustimmen?»



Die Bellerivestrasse

Die Bellerivestrasse ist eine kantonale Hauptverkehrsstrasse der höchsten Klassifikationsstufe, die ausschliesslich von den kantonalen Autofahrern finanziert wird und werktags bis zu 25‘000 Fahrten bewältigen und vom Seefeld fernhalten muss. Das sind 40 Prozent mehr, als im Gotthard-Strassentunnel verkehren. Nach den Autobahnzubringern handelt es sich um die bedeutendste Einfallsachse in die Stadt Zürich, zusammen mit der Wehntalerstrasse. Schon heute staut sich der Verkehr Tag für Tag, schon heute weicht deshalb ein Teil des Verkehrs in die angrenzenden Wohnquartiere aus, wie alle Seefelder/innen wissen.


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