Im Fahrzeugausweis sind das Leergewicht, die Nutzlast und das Gesamtgewicht eines Fahrzeuges ausgewiesen.
Das Leergewicht ist das Gewicht des einsatzbereiten, unbelandenen Fahrzeugs mit Kühl- und Schmiermittel und Treibstoff (mind. 90 Prozent der vom Hersteller angegebenen Treibstofffüllmenge), einschliesslich: eventuell vorhandenen Zusatzausrüstungen wie Ersatzrad, Anhängerkupplung und Werkzeug, angenommenes Gewicht des Führers oder der Führerin von 75 kg.
Das Gesamtgewicht ist das für die Zulassung massgebende Gewicht (Art. 9 Abs 3bis SVG). Es ist das höchste Gewicht, mit dem das Fahrzeug verkehren darf. Wenn das Gesamtgewicht überschritten wird, kostet es zumindest eine Busse. In der Schweiz gibt es normalerweis 3% Toleranz, bei einer Überschreitung von weniger als 100 kg plus Messtoleranz sind es Fr. 100.00, zwischen 100 kg und 5% des Gesamtgewichts (175 kg bei 3.5 Tonnen plus Messtoleranz) sind es 200 Franken, darüber erfolgt eine Verzeigung, was richtig teuer werden kann. Darum ist besonders bei Lieferwagen und Wohnmobilen Vorsicht geboten.
Die Nutzlast ist, unter Vorbehalt von Absatz 7, die Differenz zwischen Gesamtgewicht und Leergewicht.