Der Warnblinker darf nur zur Warnung von gefährlichen Situationen verwendet werden, und zwar in folgenden Fällen:
Beim stehenden Fahrzeug zusätzlich zum Pannensignal (Pannendreieck) sowie an gekennzeichneten Schulbussen beim Ein- und Aussteigenlassen der Schüler.
Am fahrenden Fahrzeug namentlich vor einer unvermuteten Unfallstelle, einem Fahrzeugstau oder auf Autobahnen und Autostrassen beim Abschleppen.
Gerade bei unvermuteten Hindernissen oder Staus auf Autobahnen und Schnellstrassen macht das Einschalten des Warnblinkers Sinn, um Folgeunfälle durch Auffahren zu verhindern.