Das Signal "Radweg" verpflichtet die Führer von Fahrrädern und Motorfahrrädern, den für sie gekennzeichneten Weg zu benutzen. Dies gilt auch für Rennradfahrer, die oft trotz entsprechender Einrichtung auf Hauptstrassen fahren. Wo der Radweg endet, kann das Signal "Ende des Radweges" aufgestellt werden.
Die Radfahrer haben den Vortritt zu gewähren, wenn sie aus einem Radweg oder Radstreifen auf die anliegende Fahrbahn fahren und wenn sie beim Überholen den Radstreifen verlassen.
Bei der Signalisation für mehrere Benutzerkategorien (Radfahrer/
Fussgänger) haben Radfahrer auf Fussgänger Rücksicht zu nehmen. Überdies dürfen Fussgänger Radwege benutzen, wo Trottoir und Fussweg fehlen.
Beim Zusatz landwirtschaftliche Fahrzeuge gestatten, dürfen diese den Radweg mit der entsprechenden Vorsicht nutzen. Allerdings sind damit nicht Fahrzeuge gemeint, die fast breiter als der Radweg sind und andere Nutzer beim Kreuzen in die Büsche zwingen.