Bei zweispurigen Strassen fahren die Fahrzeuge auf der rechten Spur ganz nach rechts an die Sicherheitslinie des Pannenstreifens. Die Fahrzeuge auf der linken Spur so weit wie möglich nach links, sodass im Idealfall eine Gasse von drei Metern entsteht.
Bei dreispurigen Autobahnen bewegen sich die Fahrzeuge auf den beiden rechten Spuren nach rechts und diejenigen auf der ganz linken Spur nach links. Die Bildung der Rettungsgasse sollte beginnen sobald der Verkehr ins Stocken kommt, auch wenn man denkt, der Stau ist einfach auf Verkehrsüberlastung zurückzuführen.
Die Bildung der Rettungsgasse ist Pflicht und Verstösse werden mit einer Busse geahndet. Sie ist verbindlich auch für Motorradfahrer und es ist ihnen nicht erlaubt, die entstandene Gasse zur Durchfahrt zu nutzen. Man muss bis zur Auflösung des Staus auf der Seite bleiben, da man nie weiss, ob weitere Rettungsfahrzeuge passieren müssen.