Beim Abbau von Fahrstreifen ist das Reissverschlusssystem seit 01.01.2021 obligatorisch.
Das gilt
überall dort, wo Fahrstreifen enden: Beim Wechsel von drei auf zwei
Fahrstreifen, bei Unfällen oder Baustellen.
Dabei fährt man auf beiden Spuren
bis zum Abbau der Fahrstreifen. Dort lässt jeder Verkehrsteilnehmende auf der
weiterführenden Spur einen Verkehrsteilnehmenden vom abgebauten Fahrstreifen
nach dem Reissverschlussprinzip vor sich einfädeln. Die Automobilisten müssen
die Fahrzeuge von der abgebauten Spur einschwenken lassen. Wichtig ist dabei,
dass wirklich ganz nach vorne gefahren wird und man nicht versucht, bereits
vorher die Spur zu wechseln, was zu unnötigen Stockungen führt.
So kann der Verkehr besser fliessen. Einschwenkende Fahrzeuglenkende dürfen die Lücke aber nicht erzwingen, sie bleiben vortrittsbelastet.
Neu gilt das Reissverschlusssystem bei stockendem Verkehr auch bei Autobahneinfahrten. Das Nichtbeachten des Reissverschlussprinzips wird mit einer Ordnungsbusse geahndet.