Das ist im Fahrzeugausweis geregelt. Unter Punkt 27 steht der Begriff Plätze, was die totale Anzahl Sitzplätze meint und in Klammern daneben ist vermerkt, wie viele Personen vorne sitzen dürfen.
Diese Anzahl darf auf keinen Fall überschritten werden, auch nicht, wenn ausschliesslich Kinder reisen. Sie werden in diesen Fall gleich gezählt wie Erwachsene unter Berücksichtigung der Auflagen für Kinder im Fahrzeug (Heft 16/3).
Natürlich muss diese Anzahl gleich sein, wie die Anzahl der mit Gurten gesicherten Plätze. Das gilt insbesondere auch für Wohnmobile oder Lieferwagen.